Vorweg kann gesagt werden, dass nicht alles, was bei einer Betriebsratsversammlung besprochen wird, der Geheimhaltung unterliegt. Die Verschwiegenheitspflicht für Betriebsratsmitglieder gilt in zwei Ausnahmefällen: 1. bei echten Betriebsgeheimnissen= Ein Betriebsgeheimnis bezieht sich auf die Erreichung des Betriebszwecks.Beispielsweise: Herstellungsverfahren Konstruktionen Bestimmte Geräte 2. bei Geschäftsgeheimnissen=Ein Geschäftsgeheimnis betrifft das Wissen des UnternehmensBeispielsweise: Kundenlisten Preisberechnungen Kalkulationen Voraussetzungen für...
Betriebsratsmitglieder haben einen Anspruch auf Schulungen, soweit diese erforderlich sind. Dabei wird zwischen zwei Arten von Fortbildungen unterschieden: 1. Schulungen nach §37 Abs.6 BetrVG: Diese Schulungen sind wirklich erforderlich, d.h. der Betriebsrat braucht die Schulung, um seine Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können. Vermittelt Kenntnisse, die für die Betriebsrats-Arbeit erforderlich ist Dauer und Anzahl...
Mitglieder des Betriebsrats dürfen für ihre Tätigkeit keine Vorteile erlangen.Ebenso gilt aber auch, dass sie keine Nachteile erleiden dürfen. Benachteiligung ist jede Schlechterstellung des Betriebsratsmitglieds im Vergleich zu anderen Arbeitnehmer, die nicht aus sachlichen oder persönlichen Gründen, sondern wegen der Tätigkeit als Betriebsratsmitglied erfolgt. Die Benachteiligung muss dabei nicht beabsichtigt sein.Es reicht bereits aus, wenn...
Die Tätigkeiten des Betriebsratsmitglieds werden als unentgeltliches Ehrenamt ausgeführt. Ebenso darf das jeweilige Betriebsratsmitglied durch seine Arbeit keine sonstigen Vorteile erlangen. Das Ehrenamt des Betriebsratsmitglieds soll verhindern, dass der Arbeitgeber durch Leistungen auf die Entscheidungen des Betriebsrats Einfluss nehmen kann. Die durch den Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmer sollen davon ausgehen können, dass ihre Interessen gewahrt und...
Die Basis für die Arbeit des Betriebsrats bildet das Betriebsverfassungsgesetz. Die Belegschaft (vertreten durch den Betriebsrat) soll vor allzu großer Abhängigkeit vom Arbeitgeber geschützt werden das betriebliche Geschehen verantwortungsvoll im Interesse des gesamten Betriebs mitgestalten. Insbesondere sollen betriebliche Entscheidungen über die Organisation und Arbeitsläufe im Betrieb den Arbeitseinsatzes der Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Belegschaft...
Der Betriebsrat übt ein privatrechtliches Ehrenamt aus. Gemäß § 37 BetrVG darf der Betriebsrat für sein Amt weder Vorteile noch Nachteile erfahren.Nach § 37 Abs. 2 BetrVG sind die Mitglieder des Betriebsrats von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung...
Je nach Themenbereich hat der Betriebsrat unterschiedlich stark ausgestaltete Beteiligungsmöglichkeiten: Man unterscheidet hierbei zwischen schwächeren Mitwirkungsrechten und stärkeren Mitbestimmungsrechten. Im Rahmen der Mitwirkungsrechte lassen sich im Wesentlichen drei Einflussmöglichkeiten benennen: Informationsrechte: Da der Betriebsrat verschiedene Aufgaben wahrnimmt, muss er sich zunächst einmal informieren können, um reflektiert zu handeln. Aus diesem Grund kann der Betriebsrat vom...