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Arbeitsrecht
Grundsätzlich ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung ,,ohne Unterbrechung länger als sechs Monate‘‘ im Betrieb oder Unternehmen beschäftigt ist und mehr als zehn Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind. Was ist aber, wenn man in einem Betrieb oder Unternehmen mit zehn oder weniger Arbeitnehmern beschäftigt ist. Bis zum Jahr 2004 galt...
Das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung ,,ohne Unterbrechung länger als sechs Monate‘‘ im Betrieb oder Unternehmen beschäftigt ist und mehr als zehn Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind. Bei der Berechnung der Arbeitnehmer eines Betriebes/Unternehmens gilt, wer mehr als 30 Stunden in der Woche beschäftigt ist, ist Arbeitnehmer, wer bis einschließlich...
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