0234 / 54 50 83 80
·
kanzlei@bochum-anwaelte.de
·
Hattinger Straße 407, 44795 Bochum
·
Kontakt

Kann ich eine Abmahnung aus meiner Personalakte entfernen lassen?

Der Arbeitnehmer hat bei einer unberechtigten Abmahnung einen Entfernungsanspruch.

Er kann im Falle eines Kündigungsschutzprozesses die Richtigkeit der Abmahnung bestreiten oder aber auch eine Entfernungsklage gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen.

Dabei hat der Arbeitgeber, die in der Abmahnung enthaltenen Behauptungen zu beweisen.

Beispiele für eine unberechtigte Abmahnung sind:

  • Wenn die Abmahnung inhaltlich nicht konkret genug ist
  • Wenn das Verhalten des Arbeitnehmers rechtlich unzutreffend bewertet wurde
  • Wenn die Abmahnung inhaltlich unrichtige oder nicht zu beweisende Behauptungen aufweist

Kann eine Abmahnung wegen Zeitablauf entfernt werden?

Früher kam ein Entfernungsanspruch einer zu Recht erteilten Abmahnung wegen Zeitablaufs in der Regel nach zwei Jahren in Betracht, da eine Abmahnung nach einer so langen Zeit keine Basis für eine Kündigung mehr sein kann.

Mittlerweile vertritt das Bundesarbeitsgericht eine andere Ansicht.

Zwar kann eine Abmahnung die entsprechend alt ist, unter Umständen keine Basis mehr für eine Kündigung sein.

Jedoch hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf Entfernung der Abmahnung.

Die Abmahnung könnte nämlich noch eine Relevanz für eine spätere Beförderung haben oder es könnte bei einem künftigen Streit um eine verhaltensbedingte Kündigung aus anderen Gründen rechtlich darauf ankommen, ob das Arbeitsverhältnis ,,beanstandungsfrei‘‘ verlaufen ist.

Etwas anderes gilt nur, wenn die Abmahnung keinerlei Bedeutung oder Relevanz mehr für das Arbeitsverhältnis habe.

Nur dann könnte es einen Entfernungsanspruch wegen Zeitablaufs geben. Ob eine Abmahnung jegliche Relevanz verloren hat, bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere die Schwere des gerügten Fehlverhaltens ist maßgeblich.

Was kann man gegen eine Abmahnung unternehmen?

Ratsam ist es in jedem Falle, eine Gegendarstellung zu verfassen. Das kann man selbst unternehmen. Wir empfehlen jedoch, eine Gegendarstellung von einen Rechtsanwalt formulieren zu lassen.