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Krankheitsbedingte Kündigung: Wann ist sie zulässig?

Die Grundlagen der krankheitsbedingten Kündigung

Die krankheitsbedingte Kündigung ist ein spezieller Fall der personenbedingten Kündigung. Sie greift, wenn Arbeitnehmer aufgrund von gesundheitlichen Problemen ihrer Arbeit nicht nachkommen können. Dabei wird zwischen häufigen Kurzzeiterkrankungen und langandauernden Erkrankungen unterschieden. Die rechtliche Bewertung einer solchen Kündigung folgt einem dreistufigen Prüfverfahren.

Stufe 1: Die negative Zukunftsprognose

Zentral für die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung ist die Prognose über die zukünftige Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers. Aus den Fehlzeiten der Vergangenheit kann auf die zu erwartenden Fehlzeiten geschlossen werden. Eine negative Prognose liegt vor, wenn:

  • Bei häufigen Kurzzeiterkrankungen der Arbeitnehmer pro Jahr länger als 30 Arbeitstage krank war (betrachtet über 3 bis 4 Jahre).
  • Bei langandauernder Erkrankung innerhalb der nächsten 24 Monate keine Besserung zu erwarten ist.

Stufe 2: Erhebliche betriebliche Auswirkungen

Der Arbeitsausfall durch Krankheit muss zu erheblichen Beeinträchtigungen des Betriebs führen. Dazu gehören Störungen des Betriebsablaufs oder hohe Entgeltfortzahlungen. Es muss geprüft werden, ob alternativ eine Versetzung des Arbeitnehmers möglich ist, um die Kündigung zu vermeiden.

Stufe 3: Die Interessenabwägung

Im letzten Schritt erfolgt eine sorgfältige Abwägung der Interessen beider Seiten. Hierbei wird entschieden, ob die Beeinträchtigungen eine solche Belastung darstellen, dass dem Arbeitgeber nichts anderes übrig bleibt, als den Arbeitnehmer zu kündigen.

Besonderer Fall: Alkoholismus und Drogensucht

Alkoholismus und Drogensucht werden als behandlungsbedürftige Krankheiten angesehen, die eine krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen können. Nicht krankheitsbedingter Alkoholmissbrauch hingegen fällt unter verhaltensbedingte Kündigung.

Eine negative Zukunftsprognose in Fällen von Alkoholismus und Drogensucht wird beispielsweise angenommen, wenn der Arbeitnehmer eine Therapie ablehnt, abbricht oder kurz nach Abschluss rückfällig wird.

Fazit

Die krankheitsbedingte Kündigung ist ein komplexes rechtliches Feld, das sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern sorgfältig navigiert werden muss. In diesem Beitrag habe ich versucht, die wichtigsten Aspekte und rechtlichen Prüfungen zu beleuchten, um Ihnen ein tieferes Verständnis für dieses Thema zu vermitteln. Sollten Sie von einer krankheitsbedingten Kündigung betroffen sein oder weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, sich für eine professionelle Beratung an mich zu wenden.