Vor einer verhaltensbedingten Kündigung bedarf es grundsätzlich einer erfolglosen Abmahnung. Die Abmahnung soll dem Arbeitnehmer verdeutlichen, dass der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung oder dessen Verhalten als nicht vertragsgemäß ansieht und dies künftig nicht mehr duldet. Die Abmahnung hat zwei Funktionen, welche in jeder Abmahnung enthalten sein müssen: Rüge-/Hinweisfunktion Der Arbeitgeber beanstandet ein bestimmtes...