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Verhinderung
Neben der Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen ist wenigstens ein Stellvertreter zu wählen. Darüber hinaus kann, und ist oftmals ratsam, die Wahl weiterer Stellvertreter beschlossen werden.  Wann aber darf der gewählte Stellvertreter tätig werden? Anders als der Betriebsrat stellt die SBV kein Kollegialorgan dar. Die Vertrauensperson nimmt die Interessen und Aufgaben für die schwerbehinderten und gleichgestellten...