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Kleinbetrieb
Das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung ,,ohne Unterbrechung länger als sechs Monate‘‘ im Betrieb oder Unternehmen beschäftigt ist und mehr als zehn Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind. Bei der Berechnung der Arbeitnehmer eines Betriebes/Unternehmens gilt, wer mehr als 30 Stunden in der Woche beschäftigt ist, ist Arbeitnehmer, wer bis einschließlich...