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Fehlzeiten
Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung anzuhören. Unerheblich, ob es eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung ist, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, auch wenn die Kündigung in der Probezeit erfolgt. Dabei kann weder der Betriebsrat noch der betroffene Arbeitnehmer auf eine Anhörung verzichten. Wurde eine Kündigung ausgesprochen, ohne eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats oder fehlt diese...