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Allgemein
Unter welchen Voraussetzungen muss der Arbeitgeber Lohn bezahlen? Grundsätzlich gilt der Satz ,,Ohne Arbeit kein Lohn‘‘.Der Arbeitnehmer muss also seine Arbeit verrichten, um Anspruch auf seinen Lohn zu haben.Von diesem Grundsatz gibt es einige Ausnahmen: Krankheit des Arbeitnehmers: Kann der Arbeitnehmer, weil er krank ist, seine Arbeitsleistung nicht erbringen, hat er einen Anspruch auf Lohn...
Vorweg kann gesagt werden, dass nicht alles, was bei einer Betriebsratsversammlung besprochen wird, der Geheimhaltung unterliegt. Die Verschwiegenheitspflicht für Betriebsratsmitglieder gilt in zwei Ausnahmefällen: 1. bei echten Betriebsgeheimnissen= Ein Betriebsgeheimnis bezieht sich auf die Erreichung des Betriebszwecks.Beispielsweise: Herstellungsverfahren Konstruktionen Bestimmte Geräte 2. bei Geschäftsgeheimnissen=Ein Geschäftsgeheimnis betrifft das Wissen des UnternehmensBeispielsweise: Kundenlisten Preisberechnungen Kalkulationen Voraussetzungen für...
Betriebsratsmitglieder haben einen Anspruch auf Schulungen, soweit diese erforderlich sind. Dabei wird zwischen zwei Arten von Fortbildungen unterschieden: 1. Schulungen nach §37 Abs.6 BetrVG: Diese Schulungen sind wirklich erforderlich, d.h. der Betriebsrat braucht die Schulung, um seine Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können. Vermittelt Kenntnisse, die für die Betriebsrats-Arbeit erforderlich ist Dauer und Anzahl...
Grundsätzlich ist die Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit durchzuführen. Etwas anderes gilt bei dem Vorliegen von betriebsbedingten Gründen (§37 III BetrVG): Betriebsbedingte Gründe liegen dann vor, wenn die Betriebsratstätigkeit nicht während der Arbeitszeit durchgeführt werden kann und dies aus Gründen geschieht, die in der Verantwortung des Arbeitgebers liegen.Dies ist dann gegeben, wenn der Arbeitgeber direkt oder...
Grundsätzlich ist die Arbeit eines Betriebsratsmitglieds ehrenamtlich und unentgeltlich.Jedoch muss der Arbeitgeber, wenn es erforderlich ist, die Mitglieder des Betriebsrats von deren ursprünglicher Arbeit freistellen, damit diese ihre besonderen Aufgaben wahrnehmen können. Dabei werden zwei Fälle unterschieden: 1. Die Arbeitsbefreiung (§37 II BetrVG) Bei der Durchführung einer konkreten Betriebsaufgabe muss der Arbeitgeber das     betreffende...
Mitglieder des Betriebsrats dürfen für ihre Tätigkeit keine Vorteile erlangen.Ebenso gilt aber auch, dass sie keine Nachteile erleiden dürfen. Benachteiligung ist jede Schlechterstellung des Betriebsratsmitglieds im Vergleich zu anderen Arbeitnehmer, die nicht aus sachlichen oder persönlichen Gründen, sondern wegen der Tätigkeit als Betriebsratsmitglied erfolgt. Die Benachteiligung muss dabei nicht beabsichtigt sein.Es reicht bereits aus, wenn...
Die Tätigkeiten des Betriebsratsmitglieds werden als unentgeltliches Ehrenamt ausgeführt. Ebenso darf das jeweilige Betriebsratsmitglied durch seine Arbeit keine sonstigen Vorteile erlangen. Das Ehrenamt des Betriebsratsmitglieds soll verhindern, dass der Arbeitgeber durch Leistungen auf die Entscheidungen des Betriebsrats Einfluss nehmen kann. Die durch den Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmer sollen davon ausgehen können, dass ihre Interessen gewahrt und...
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten der Betriebsratsarbeit zu tragen.Diese Kosten darf dieser nicht auf die Arbeitnehmer abwälzen. Es gibt zwei Möglichkeiten der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers.Dabei gilt, dass entweder die eine oder die andere Möglichkeit Anwendung findet. Entweder Kostenübernahme: Der Arbeitgeber verpflichtet sich die finanziellen Verbindlichkeiten des Betriebsrats zu übernehmen. Er begleicht dessen Kosten (§40...
Während der Betriebsausschuss die laufenden Geschäfte des Betriebsrats führt und nur ab 9 Betriebsratsmitgliedern gebildet werden kann (= mind. 201 Arbeitnehmer im Betrieb), reicht für die Bildung eines sonstigen Ausschusses, wenn mehr als 100 Beschäftigte im Betrieb vorhanden sind. Die sonstigen Fachausschüsse haben anders als der Betriebsausschuss keine gesetzlichen Mitglieder, d.h. der Betriebsratsvorsitzende und dessen...
Ziel und Zweck der Bildung eines Betriebsausschusses ist die Arbeitsentlastung des Betriebsrats. Ab einer Größe von 9 Mitgliedern müssen Betriebsräte einen Betriebsausschuss bilden.Die Mitglieder dieses Ausschusses sind zum einen der Betriebsratsvorsitzende und dessen Stellvertreter (automatisch kraft Gesetz) und zum anderen Mitglieder, die durch dem Betriebsrat in geheimer Wahl gewählt wurden. Der Betriebsausschuss hat die Aufgabe,...
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