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1. Weisungen zur Art der Arbeitsleistung Der Arbeitgeber kann die Arbeitspflicht im Wege des Weisungsrechts inhaltlich näher regeln.Darunter zählen Weisungen über einzelne Tätigkeiten, die Reihenfolge dieser Tätigkeiten Begleitumstände, unter denen die Arbeit zu verrichten ist. Voraussetzungen für solche Weisungen sind: dass im Arbeitsvertrag keine konkrete Regelung besteht, wie die Tätigkeit durch den Arbeitnehmer auszuführen ist...