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Allgemein
Ja, das Verhalten auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen – selbst dann, wenn es sich um ein langjährig beschäftigtes Betriebsratsmitglied handelt. Das Arbeitsgericht Osnabrück hat klargestellt, dass eine betriebliche Weihnachtsfeier trotz freiwilliger Teilnahme eine betriebliche Veranstaltung ist. Verhält sich ein Arbeitnehmer dort pflichtwidrig, insbesondere durch einen tätlichen Angriff auf einen Kollegen, liegt...
Macht der Arbeitgeber den anwesenden Mitarbeitern einer Weihnachtsfeier ein Geschenk, um sie auch künftig zur Teilnahme an weiteren Feiern zu motivieren, ist er nicht verpflichtet, alle Beschäftigten gleichzubehandeln. So entschied das Arbeitsgericht Köln im Jahr 2013.Damals erhielten die teilnehmenden Mitarbeiter jeweils ein iPad mini als Geschenk.Damit wollte der Arbeitgeber die Teilnahme an der Weihnachtsfeier attraktiver...
Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber, ob eine betriebliche Weihnachtsfeier stattfindet. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die Weihnachtsfeier überhaupt durchführt. Wird jedoch eine Weihnachtsfeier angeboten, hat der Arbeitnehmer aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes das Recht, daran teilzunehmen. Ein Ausschluss einzelner Personen ist nur dann möglich, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Ein privater Streit zwischen...
Nach § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX besteht das BEM-Team mindestens aus dem Arbeitgeber und der zuständigen Interessenvertretung, also dem Betriebsrat und, im Falle von schwerbehinderten Arbeitnehmern, auch der Schwerbehindertenvertretung. Der betroffene Arbeitnehmer muss der Teilnahme des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung allerdings zustimmen. Zusätzlich kann das BEM-Team durch folgende Akteure erweitert werden: Betriebsarzt...
Um das BEM wirksam umzusetzen, wird eine BEM-Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus verschiedenen Beteiligten zusammen: Arbeitgeber-Beauftragter mit Entscheidungskompetenz Vertreter des Betriebsrats (BR), üblicherweise ein bis zwei Personen Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung (SBV) Datenschutzbeauftragter (oft ein Systemadministrator) Verantwortlicher für die Erfassung der Arbeitsunfähigkeitszeiten (meist aus der Personalabteilung) Weitere mögliche Mitglieder: Betriebsarzt, betriebliche Sozialberatung, Führungskräftevertreter Die...
Der Betriebsrat hat verschiedene Rechte in Bezug auf ein BEM. Er kann die Einleitung des BEM verlangen und sicherstellen, dass der Prozess ordnungsgemäß abläuft. Der Betriebsrat hat das Recht, über alle wesentlichen Schritte im BEM-Prozess informiert zu werden. Zu den Beteiligungsrechten gehören: Initiativrecht: § 167 Abs. 2 Satz 6 SGB IX: Die zuständige Interessenvertretung im...
1. Krankenrückkehrgespräch  Zielsetzung:Das Krankenrückkehrgespräch dient der kurzfristigen, präventiven Unterstützung nach krankheitsbedingter Abwesenheit. Ziel ist die Förderung eines schnellen Wiedereinstiegs sowie die Vorbeugung künftiger Arbeitsausfälle durch kurzfristige Anpassungen. Funktion: Prävention und Korrektur: Vermeidung erneuter Erkrankungen durch frühzeitige Maßnahmen. Anwesenheitsförderung: Reduzierung von Fehlzeiten durch Gesprächsmotivation. Anlass:Wird nach kurzer Abwesenheit aufgrund Krankheit geführt, insbesondere bei häufigen oder auffälligen...
Das BEM bietet sowohl aus der Sicht des AN als auch aus der des AG erhebliche Vorteile, die zur Stabilisierung und Verbesserung des Arbeitsverhältnisses beitragen können.  1. Vorteile für den Arbeitgeber: Gesundheitliche Verbesserungen: Das BEM trägt dazu bei, die gesundheitlichen Bedingungen im Unternehmen zu verbessern. Dies kann sich in einer allgemein niedrigeren Krankenquote und einer...
Die unterlassene Durchführung des BEM hat weitreichende Folgen, sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. 1. Ablehnung des BEM durch den Arbeitgeber  a. Unmittelbare Konsequenzen für den Arbeitgeber Rechtlich betrachtet hat das Unterlassen des BEM für den Arbeitgeber keine unmittelbaren Sanktionen. Dies ist bewusst so gestaltet, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der...
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben dazu, wie ein BEM ablaufen muss. Diese ,,Schritt für Schritt- Anleitung‘‘ soll Sie bei der Umsetzung unterstützen.  Schritt 1: Identifikation des betroffenen Arbeitnehmers Mehr als 6 Wochen ununterbrochene oder wiederholte AU in 12 Monaten Arbeitgeber dokumentiert betroffene Fälle Information an Betriebsrat und ggf. Schwerbehindertenvertretung Grundlage für Einladung zum BEM-Verfahren Schritt...
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