Nach § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX besteht das BEM-Team mindestens aus dem Arbeitgeber und der zuständigen Interessenvertretung, also dem Betriebsrat und, im Falle von schwerbehinderten Arbeitnehmern, auch der Schwerbehindertenvertretung. Der betroffene Arbeitnehmer muss der Teilnahme...
Um das BEM wirksam umzusetzen, wird eine BEM-Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus verschiedenen Beteiligten zusammen: Arbeitgeber-Beauftragter mit Entscheidungskompetenz Vertreter des Betriebsrats (BR), üblicherweise ein bis zwei Personen Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung (SBV) Datenschutzbeauftragter (oft ein Systemadministrator) Verantwortlicher...
Der Betriebsrat hat verschiedene Rechte in Bezug auf ein BEM. Er kann die Einleitung des BEM verlangen und sicherstellen, dass der Prozess ordnungsgemäß abläuft. Der Betriebsrat hat das Recht, über alle wesentlichen Schritte im BEM-Prozess informiert zu werden....
1. Krankenrückkehrgespräch Zielsetzung:Das Krankenrückkehrgespräch dient der kurzfristigen, präventiven Unterstützung nach krankheitsbedingter Abwesenheit. Ziel ist die Förderung eines schnellen Wiedereinstiegs sowie die Vorbeugung künftiger Arbeitsausfälle durch kurzfristige Anpassungen. Funktion: Prävention und Korrektur: Vermeidung erneuter Erkrankungen durch frühzeitige Maßnahmen. Anwesenheitsförderung:...
Das BEM bietet sowohl aus der Sicht des AN als auch aus der des AG erhebliche Vorteile, die zur Stabilisierung und Verbesserung des Arbeitsverhältnisses beitragen können. 1. Vorteile für den Arbeitgeber: Gesundheitliche Verbesserungen: Das BEM trägt dazu bei,...