Grundsätzlich gilt, dass Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gilt.Somit müssen Arbeitszeiten aus einem Bereitschaftsdienst bei der Berechnung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit einberechnet werden. Unbeachtlich ist, wie viel Arbeit während des Bereitschaftsdienstes tatsächlich verrichtet wurde.Wichtig ist, dass die ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden muss (soweit es keine anderweitige Regelung gibt). Können also aufgrund von Ruhezeiten...
Der Arbeitnehmer muss nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben.Daran hat auch der Arbeitgeber sich zu halten. Dies gilt auch für Arbeitnehmer die Bereitschaftsdienst hatten. Selbst dann, wenn es während des Bereitschaftsdiensts zu keinem Einsatz gekommen ist. Laut Gesetz gilt:Die Ruhezeit kann um bis zu eine Stunde verkürzt werden,...