Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt gekündigt werden.Etwas anderes gilt, wenn die Kündigung vor dem ersten Arbeitstag im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde. Dabei gelten die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist.Die Frist beginnt mit dem Eingang der Kündigung und nicht mit dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsbeginn.Entscheidend ist außerdem, ob dazu noch eine Probezeit vereinbart wurde. Beispielsweise:Arbeitnehmer A und...
Während der Probezeit können beide Parteien das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Diese Frist kann auch nicht im Arbeitsvertrag gekürzt werden. 1. Kündigung durch den Arbeitgeber: 1. Ordentliche Kündigung Während der Probezeit kann eine ordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen erfolgen.Wichtig ist, dass die Kündigungserklärung dem Arbeitnehmer noch vor Ablauf der Probezeit...