Personenbedingte Kündigungen werfen oft viele Fragen auf, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie über personenbedingte Kündigungen wissen müssen, einschließlich der rechtlichen Grundlagen und der Prüfungsschritte, die für eine wirksame Kündigung erforderlich sind. Was ist eine personenbedingte Kündigung? Eine personenbedingte Kündigung tritt ein, wenn ein Arbeitgeber das...
Vor einer verhaltensbedingten Kündigung bedarf es grundsätzlich einer erfolglosen Abmahnung. Die Abmahnung soll dem Arbeitnehmer verdeutlichen, dass der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung oder dessen Verhalten als nicht vertragsgemäß ansieht und dies künftig nicht mehr duldet. Die Abmahnung hat drei Funktionen, welche in jeder Abmahnung enthalten sein müssen: 1. Rüge-/Hinweisfunktion Der Arbeitgeber beanstandet ein...
Eine Kündigung aufgrund des Verhaltens eines Arbeitnehmers kommt insbesondere bei allen erheblichen Vertragspflichtverletzungen in Betracht. Beispielsweise: Verletzung der Arbeitspflicht durch Schlecht- oder Minderleistung Der Arbeitnehmer muss seine Arbeit verrichten und das so gut wie er kann. Demnach ist nur seine eigene Leistungsfähigkeit ausschlaggebend und nicht der Durschnitt der anderen Arbeitnehmer. Alkoholmissbrauch Vortäuschen einer Krankheit Beleidigen...
Eine Kündigung ist laut Kündigungsschutzgesetz wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Eine Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Als Kündigungsgründe kommen in Betracht: 1. Personenbedingte Gründe (= personenbedingte Kündigung) Das sind Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, welche dieser nicht steuern kann. z.B. häufige Kurzerkrankungen oder Langzeiterkrankungen 2. Verhaltensbedingte...
Grundsätzlich ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung ,,ohne Unterbrechung länger als sechs Monate‘‘ im Betrieb oder Unternehmen beschäftigt ist und mehr als zehn Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind. Was ist aber, wenn man in einem Betrieb oder Unternehmen mit zehn oder weniger Arbeitnehmern beschäftigt ist. Bis zum Jahr 2004 galt...
Das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung ,,ohne Unterbrechung länger als sechs Monate‘‘ im Betrieb oder Unternehmen beschäftigt ist und mehr als zehn Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind. Bei der Berechnung der Arbeitnehmer eines Betriebes/Unternehmens gilt, wer mehr als 30 Stunden in der Woche beschäftigt ist, ist Arbeitnehmer, wer bis einschließlich...