Nach § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX besteht das BEM-Team mindestens aus dem Arbeitgeber und der zuständigen Interessenvertretung, also dem Betriebsrat und, im Falle von schwerbehinderten Arbeitnehmern, auch der Schwerbehindertenvertretung. Der betroffene Arbeitnehmer muss der Teilnahme des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung allerdings zustimmen. Zusätzlich kann das BEM-Team durch folgende Akteure erweitert werden: Betriebsarzt...
Um das BEM wirksam umzusetzen, wird eine BEM-Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus verschiedenen Beteiligten zusammen: Arbeitgeber-Beauftragter mit Entscheidungskompetenz Vertreter des Betriebsrats (BR), üblicherweise ein bis zwei Personen Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung (SBV) Datenschutzbeauftragter (oft ein Systemadministrator) Verantwortlicher für die Erfassung der Arbeitsunfähigkeitszeiten (meist aus der Personalabteilung) Weitere mögliche Mitglieder: Betriebsarzt, betriebliche Sozialberatung, Führungskräftevertreter Die...
Der Betriebsrat hat verschiedene Rechte in Bezug auf ein BEM. Er kann die Einleitung des BEM verlangen und sicherstellen, dass der Prozess ordnungsgemäß abläuft. Der Betriebsrat hat das Recht, über alle wesentlichen Schritte im BEM-Prozess informiert zu werden. Zu den Beteiligungsrechten gehören: Initiativrecht: § 167 Abs. 2 Satz 6 SGB IX: Die zuständige Interessenvertretung im...
1. Krankenrückkehrgespräch Zielsetzung:Das Krankenrückkehrgespräch dient der kurzfristigen, präventiven Unterstützung nach krankheitsbedingter Abwesenheit. Ziel ist die Förderung eines schnellen Wiedereinstiegs sowie die Vorbeugung künftiger Arbeitsausfälle durch kurzfristige Anpassungen. Funktion: Prävention und Korrektur: Vermeidung erneuter Erkrankungen durch frühzeitige Maßnahmen. Anwesenheitsförderung: Reduzierung von Fehlzeiten durch Gesprächsmotivation. Anlass:Wird nach kurzer Abwesenheit aufgrund Krankheit geführt, insbesondere bei häufigen oder auffälligen...
Das BEM bietet sowohl aus der Sicht des AN als auch aus der des AG erhebliche Vorteile, die zur Stabilisierung und Verbesserung des Arbeitsverhältnisses beitragen können. 1. Vorteile für den Arbeitgeber: Gesundheitliche Verbesserungen: Das BEM trägt dazu bei, die gesundheitlichen Bedingungen im Unternehmen zu verbessern. Dies kann sich in einer allgemein niedrigeren Krankenquote und einer...
Die unterlassene Durchführung des BEM hat weitreichende Folgen, sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. 1. Ablehnung des BEM durch den Arbeitgeber a. Unmittelbare Konsequenzen für den Arbeitgeber Rechtlich betrachtet hat das Unterlassen des BEM für den Arbeitgeber keine unmittelbaren Sanktionen. Dies ist bewusst so gestaltet, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der...
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben dazu, wie ein BEM ablaufen muss. Diese ,,Schritt für Schritt- Anleitung‘‘ soll Sie bei der Umsetzung unterstützen. Schritt 1: Identifikation des betroffenen Arbeitnehmers Mehr als 6 Wochen ununterbrochene oder wiederholte AU in 12 Monaten Arbeitgeber dokumentiert betroffene Fälle Information an Betriebsrat und ggf. Schwerbehindertenvertretung Grundlage für Einladung zum BEM-Verfahren Schritt...
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Verfahren, das Arbeitgeber gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX durchführen müssen, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeitsunfähigkeit auf eine berufliche oder private Ursache zurückzuführen ist. Es dient dazu, den Arbeitsplatz zu erhalten und erneute...