Macht der Arbeitgeber den anwesenden Mitarbeitern einer Weihnachtsfeier ein Geschenk, um sie auch künftig zur Teilnahme an weiteren Feiern zu motivieren, ist er nicht verpflichtet, alle Beschäftigten gleichzubehandeln. So entschied das Arbeitsgericht Köln im Jahr 2013.Damals erhielten die teilnehmenden Mitarbeiter jeweils ein iPad mini als Geschenk.Damit wollte der Arbeitgeber die Teilnahme an der Weihnachtsfeier attraktiver...
Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber, ob eine betriebliche Weihnachtsfeier stattfindet. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die Weihnachtsfeier überhaupt durchführt. Wird jedoch eine Weihnachtsfeier angeboten, hat der Arbeitnehmer aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes das Recht, daran teilzunehmen. Ein Ausschluss einzelner Personen ist nur dann möglich, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Ein privater Streit zwischen...
Grundsätzlich nicht. Die Zahlung von Weihnachtsgeld ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: Im Arbeitsvertrag steht ausdrücklich, dass Weihnachtsgeld gezahlt wird Es gibt ein Tarifvertrag, der Weihnachtsgeld vorsieht Es gibt eine Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgeld Es besteht eine betriebliche Übung: Der Arbeitgeber...
Das Arbeitsrecht wird nicht allein durch Gesetze bestimmt. Vielmehr ist es ein Rechtsgebiet, das in erheblichem Maße von der Rechtsprechung geprägt wird. Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geben den gesetzlichen Vorgaben Kontur, füllen Lücken und entwickeln das Arbeitsrecht kontinuierlich fort. Während viele Rechtsgebiete in umfassenden Gesetzeswerken geregelt sind, zeichnet sich das...
Arbeitsrecht ist das Rechtsgebiet, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt, einschließlich Themen wie Arbeitsverträge, Arbeitszeiten, Kündigungen, Urlaub und Arbeitsbedingungen. Arbeitsrechtliche Regelungen stammen aus verschiedenen Quellen, darunter: Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge Das Arbeitsrecht zielt darauf ab, Arbeitnehmer zu schützen, indem es Mindeststandards festlegt und ein Gleichgewicht zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern schafft. ...
Nach § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX besteht das BEM-Team mindestens aus dem Arbeitgeber und der zuständigen Interessenvertretung, also dem Betriebsrat und, im Falle von schwerbehinderten Arbeitnehmern, auch der Schwerbehindertenvertretung. Der betroffene Arbeitnehmer muss der Teilnahme des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung allerdings zustimmen. Zusätzlich kann das BEM-Team durch folgende Akteure erweitert werden: Betriebsarzt...
Um das BEM wirksam umzusetzen, wird eine BEM-Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus verschiedenen Beteiligten zusammen: Arbeitgeber-Beauftragter mit Entscheidungskompetenz Vertreter des Betriebsrats (BR), üblicherweise ein bis zwei Personen Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung (SBV) Datenschutzbeauftragter (oft ein Systemadministrator) Verantwortlicher für die Erfassung der Arbeitsunfähigkeitszeiten (meist aus der Personalabteilung) Weitere mögliche Mitglieder: Betriebsarzt, betriebliche Sozialberatung, Führungskräftevertreter Die...
Der Betriebsrat hat verschiedene Rechte in Bezug auf ein BEM. Er kann die Einleitung des BEM verlangen und sicherstellen, dass der Prozess ordnungsgemäß abläuft. Der Betriebsrat hat das Recht, über alle wesentlichen Schritte im BEM-Prozess informiert zu werden. Zu den Beteiligungsrechten gehören: Initiativrecht: § 167 Abs. 2 Satz 6 SGB IX: Die zuständige Interessenvertretung im...
1. Krankenrückkehrgespräch Zielsetzung:Das Krankenrückkehrgespräch dient der kurzfristigen, präventiven Unterstützung nach krankheitsbedingter Abwesenheit. Ziel ist die Förderung eines schnellen Wiedereinstiegs sowie die Vorbeugung künftiger Arbeitsausfälle durch kurzfristige Anpassungen. Funktion: Prävention und Korrektur: Vermeidung erneuter Erkrankungen durch frühzeitige Maßnahmen. Anwesenheitsförderung: Reduzierung von Fehlzeiten durch Gesprächsmotivation. Anlass:Wird nach kurzer Abwesenheit aufgrund Krankheit geführt, insbesondere bei häufigen oder auffälligen...
Das BEM bietet sowohl aus der Sicht des AN als auch aus der des AG erhebliche Vorteile, die zur Stabilisierung und Verbesserung des Arbeitsverhältnisses beitragen können. 1. Vorteile für den Arbeitgeber: Gesundheitliche Verbesserungen: Das BEM trägt dazu bei, die gesundheitlichen Bedingungen im Unternehmen zu verbessern. Dies kann sich in einer allgemein niedrigeren Krankenquote und einer...