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Betriebsräte / SBV
Die möglichen Reaktionen des Betriebsrats hängen vor allem davon ab, ob es sich um eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung handelt. Für beide Kündigungsarten gilt jedoch, dass die Stellungnahme des Betriebsrats zur Kündigung schriftlich erfolgen muss.Ebenso gilt, dass der Betriebsrat, soweit es erforderlich ist, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer anhören soll. Wenn alle notwendigen...
In der heutigen Arbeitswelt ist es essenziell, die verschiedenen Aspekte des Arbeitsrechts zu verstehen. Ein wichtiger Bereich ist die Druckkündigung, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betrifft. Hier erfahren Sie, was eine Druckkündigung ist, welche Arten es gibt und erhalten praktische Beispiele. Was ist eine Druckkündigung? Eine Druckkündigung tritt auf, wenn ein Arbeitgeber durch externe...
Neben der Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen ist wenigstens ein Stellvertreter zu wählen. Darüber hinaus kann, und ist oftmals ratsam, die Wahl weiterer Stellvertreter beschlossen werden.  Wann aber darf der gewählte Stellvertreter tätig werden? Anders als der Betriebsrat stellt die SBV kein Kollegialorgan dar. Die Vertrauensperson nimmt die Interessen und Aufgaben für die schwerbehinderten und gleichgestellten...
Die persönliche Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung ist gekennzeichnet durch eine Amtstätigkeit frei von Weisungen sowie eine eigenständige Stellung im Betrieb. Die Vertrauensperson, und im Fall der Verhinderung die erste Stellvertretung, sollen ihr Amt ohne eine Rechenschaftspflicht gegenüber dem Betriebs- bzw. Personalrat oder dem Arbeitgeber ausüben können. Des Weiteren übt die Schwerbehindertenvertretung ihr Ehrenamt unentgeltlich aus. Eine...
Der Betriebsrat übt ein privatrechtliches Ehrenamt aus. Gemäß § 37 BetrVG darf der Betriebsrat für sein Amt weder Vorteile noch Nachteile erfahren.Nach § 37 Abs. 2 BetrVG sind die Mitglieder des Betriebsrats von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung...
Je nach Themenbereich hat der Betriebsrat unterschiedlich stark ausgestaltete Beteiligungsmöglichkeiten: Man unterscheidet hierbei zwischen schwächeren Mitwirkungsrechten und stärkeren Mitbestimmungsrechten. Im Rahmen der Mitwirkungsrechte lassen sich im Wesentlichen drei Einflussmöglichkeiten benennen: Informationsrechte: Da der Betriebsrat verschiedene Aufgaben wahrnimmt, muss er sich zunächst einmal informieren können, um reflektiert zu handeln. Aus diesem Grund kann der Betriebsrat vom...
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