Das Arbeitsrecht wird nicht allein durch Gesetze bestimmt. Vielmehr ist es ein Rechtsgebiet, das in erheblichem Maße von der Rechtsprechung geprägt wird. Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geben den gesetzlichen Vorgaben Kontur, füllen Lücken und entwickeln das Arbeitsrecht kontinuierlich fort. Während viele Rechtsgebiete in umfassenden Gesetzeswerken geregelt sind, zeichnet sich das...
10 Dinge, die jeder Arbeitnehmer über sein Arbeitsverhältnis wissen sollte: Arbeitsvertrag: Er ist die Grundlage des Arbeitsverhältnisses – prüfen Sie alle Klauseln sorgfältig. Nachweisgesetz: Sie haben Anspruch auf schriftliche Information über alle wesentlichen Bedingungen. Probezeit: Hier gelten erleichterte Kündigungsfristen. Vergütung: Mindestlohn ist zwingend einzuhalten. Arbeitszeit: Es gilt das Arbeitszeitgesetz – maximal 8 Stunden pro Tag (Ausnahmen möglich). Urlaub: Mindestens 20 Tage...
Das deutsche Arbeitsrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern verteilt sich auf viele verschiedene Normen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Grundlagen des Arbeitsvertrags Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Schutz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): Mindesturlaub Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Rechte und Pflichten des Betriebsrats Tarifvertragsgesetz (TVG): Regeln für Tarifverträge Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Schutz vor Diskriminierung Diese Gesetze bilden zusammen das rechtliche Gerüst des Arbeitslebens –...
Arbeitsrecht ist das Rechtsgebiet, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt, einschließlich Themen wie Arbeitsverträge, Arbeitszeiten, Kündigungen, Urlaub und Arbeitsbedingungen. Arbeitsrechtliche Regelungen stammen aus verschiedenen Quellen, darunter: Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge Das Arbeitsrecht zielt darauf ab, Arbeitnehmer zu schützen, indem es Mindeststandards festlegt und ein Gleichgewicht zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern schafft. ...
Mit unseren Blogbeiträgen möchten wir Ihnen einen kompakten und zugleich verlässlichen Überblick über zentrale Fragestellungen des Arbeitsrechts geben.Dabei greifen wir sowohl Themen aus dem Individualarbeitsrecht als auch aus dem Kollektivarbeitsrecht auf. Ganz gleich, ob Sie als Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Mitglied eines Betriebsrats oder in einer anderen Funktion mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen befasst sind – unser Blog liefert...
Nach § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX besteht das BEM-Team mindestens aus dem Arbeitgeber und der zuständigen Interessenvertretung, also dem Betriebsrat und, im Falle von schwerbehinderten Arbeitnehmern, auch der Schwerbehindertenvertretung. Der betroffene Arbeitnehmer muss der Teilnahme des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung allerdings zustimmen. Zusätzlich kann das BEM-Team durch folgende Akteure erweitert werden: Betriebsarzt...
Um das BEM wirksam umzusetzen, wird eine BEM-Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus verschiedenen Beteiligten zusammen: Arbeitgeber-Beauftragter mit Entscheidungskompetenz Vertreter des Betriebsrats (BR), üblicherweise ein bis zwei Personen Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung (SBV) Datenschutzbeauftragter (oft ein Systemadministrator) Verantwortlicher für die Erfassung der Arbeitsunfähigkeitszeiten (meist aus der Personalabteilung) Weitere mögliche Mitglieder: Betriebsarzt, betriebliche Sozialberatung, Führungskräftevertreter Die...
Der Betriebsrat hat verschiedene Rechte in Bezug auf ein BEM. Er kann die Einleitung des BEM verlangen und sicherstellen, dass der Prozess ordnungsgemäß abläuft. Der Betriebsrat hat das Recht, über alle wesentlichen Schritte im BEM-Prozess informiert zu werden. Zu den Beteiligungsrechten gehören: Initiativrecht: § 167 Abs. 2 Satz 6 SGB IX: Die zuständige Interessenvertretung im...
1. Krankenrückkehrgespräch Zielsetzung:Das Krankenrückkehrgespräch dient der kurzfristigen, präventiven Unterstützung nach krankheitsbedingter Abwesenheit. Ziel ist die Förderung eines schnellen Wiedereinstiegs sowie die Vorbeugung künftiger Arbeitsausfälle durch kurzfristige Anpassungen. Funktion: Prävention und Korrektur: Vermeidung erneuter Erkrankungen durch frühzeitige Maßnahmen. Anwesenheitsförderung: Reduzierung von Fehlzeiten durch Gesprächsmotivation. Anlass:Wird nach kurzer Abwesenheit aufgrund Krankheit geführt, insbesondere bei häufigen oder auffälligen...
Das BEM bietet sowohl aus der Sicht des AN als auch aus der des AG erhebliche Vorteile, die zur Stabilisierung und Verbesserung des Arbeitsverhältnisses beitragen können. 1. Vorteile für den Arbeitgeber: Gesundheitliche Verbesserungen: Das BEM trägt dazu bei, die gesundheitlichen Bedingungen im Unternehmen zu verbessern. Dies kann sich in einer allgemein niedrigeren Krankenquote und einer...