1. Krankenrückkehrgespräch
Zielsetzung:
Das Krankenrückkehrgespräch dient der kurzfristigen, präventiven Unterstützung nach krankheitsbedingter Abwesenheit. Ziel ist die Förderung eines schnellen Wiedereinstiegs sowie die Vorbeugung künftiger Arbeitsausfälle durch kurzfristige Anpassungen.
Funktion:
- Prävention und Korrektur: Vermeidung erneuter Erkrankungen durch frühzeitige Maßnahmen.
- Anwesenheitsförderung: Reduzierung von Fehlzeiten durch Gesprächsmotivation.
Anlass:
Wird nach kurzer Abwesenheit aufgrund Krankheit geführt, insbesondere bei häufigen oder auffälligen Kurzzeiterkrankungen.
Gesprächspartner:
In der Regel der direkte Vorgesetzte, ggf. mit Personal- oder Betriebsrat; weitere Akteure wie der Betriebsarzt sind normalerweise nicht beteiligt.
Form & Datenschutz:
- Informelles Gespräch ohne gesetzlich festgelegtes Verfahren.
- Keine schriftliche Zustimmung erforderlich.
- Keine Verarbeitung besonderer Gesundheitsdaten; daher geringere Datenschutzanforderungen als beim BEM.
Inhalte:
- Freiwillige Erläuterung der Krankheitsursachen.
- Gespräch über Belastungen am Arbeitsplatz.
- Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
- Allgemeines Gespräch über Motivation und Gesundheitszustand.
2. BEM-Gespräch (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
Zielsetzung:
Das BEM verfolgt eine langfristige, systematische Integration des Arbeitnehmers nach längerer oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit. Ziel ist die dauerhafte Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit durch strukturelle Maßnahmen.
Funktion:
- Rehabilitation & Prävention: Identifikation gesundheitlicher Ursachen und Vermeidung der Chronifizierung.
- Langfristige Eingliederung: Individuelle Lösungen wie Arbeitsplatzanpassungen oder stufenweise Rückkehr nach dem Hamburger Modell.
Anlass:
Gesetzlich vorgeschrieben bei mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres (§ 167 Abs. 2 SGB IX), unabhängig davon, ob die Fehlzeiten am Stück oder wiederholt auftraten.
Gesprächspartner:
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ggf. mit:
- Betriebs-/Personalrat,
- Schwerbehindertenvertretung,
- Betriebsarzt,
- externen Reha-Fachleuten.
- Arbeitnehmer kann eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen.
Form & Datenschutz:
- Formelles Verfahren mit schriftlicher Zustimmung des Arbeitnehmers.
- Umfassende Information über Zweck, Datenverarbeitung und Datenschutz ist erforderlich.
- Es werden Gesundheitsdaten verarbeitet; daher strenge datenschutzrechtliche Vorgaben.
- Diese Daten dürfen nicht in die Personalakte aufgenommen werden.
Inhalte:
- Ursachenanalyse der Arbeitsunfähigkeit (betrieblich und ggf. privat).
- Entwicklung eines individuellen Maßnahmenplans.
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung.
- Einbindung externer Reha-Dienste bei Bedarf.
Fazit:
Das Krankenrückkehrgespräch ist ein präventives, kurzfristiges Instrument, das darauf abzielt, nach einer Krankheit die Gründe für das Fehlen zu verstehen und den Arbeitnehmer wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Es ist weniger formal und erfordert keine umfassenden datenschutzrechtlichen Maßnahmen.
Im Gegensatz dazu ist das BEM-Gespräch ein strukturiertes, langfristiges Verfahren, das darauf abzielt, chronische Gesundheitsprobleme zu lösen und die Arbeitsfähigkeit dauerhaft wiederherzustellen. Es ist rechtlich geregelt, datenschutzrechtlich streng und erfordert die Einbeziehung mehrerer Akteure.
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