Das BEM bietet sowohl aus der Sicht des AN als auch aus der des AG erhebliche Vorteile, die zur Stabilisierung und Verbesserung des Arbeitsverhältnisses beitragen können.
1. Vorteile für den Arbeitgeber:
- Gesundheitliche Verbesserungen: Das BEM trägt dazu bei, die gesundheitlichen Bedingungen im Unternehmen zu verbessern. Dies kann sich in einer allgemein niedrigeren Krankenquote und einer Entlastung der verbleibenden Kollegen niederschlagen.
- Kostenersparnis: Ein erfolgreiches BEM spart Lohnfortzahlungskosten sowie Kosten für Vertretungskräfte.
- Erhaltung des Know-hows: Wissen und Fähigkeiten der Mitarbeiter bleiben im Unternehmen, was insbesondere bei Fachkräften von Vorteil ist
- Mitarbeiterbindung: Durch die Durchführung eines BEM wird die Mitarbeiterzufriedenheit gesteigert, was zur Bindung der Arbeitnehmer an das Unternehmen beiträgt. Gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel ist dies ein wichtiger Aspekt.
- Vorbereitung auf den demographischen Wandel: Da die Belegschaft älter wird, bietet das BEM eine proaktive Möglichkeit, auf die Bedürfnisse älterer Mitarbeiter einzugehen und deren Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
- Früherkennung betrieblicher Schwachstellen: Durch das BEM werden potenzielle Schwächen im betrieblichen Umfeld aufgedeckt, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Dies ermöglicht es dem Arbeitgeber, diese Schwachstellen zu beseitigen und langfristige Probleme zu vermeiden.
- Verbesserung des Images: Ein Arbeitgeber, der sozial verantwortlich handelt und sich um die Wiedereingliederung seiner erkrankten Mitarbeiter kümmert, stärkt sein Ansehen, sowohl innerhalb der Belegschaft als auch in der Region.
- Erweiterung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM): Das BEM ist eng mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement verknüpft. Durch die Durchführung eines BEM können Maßnahmen zur Gesundheitsförderung identifiziert und umgesetzt werden, was wiederum positive Auswirkungen auf das gesamte Unternehmen hat.
2. Vorteile für den Arbeitnehmer:
- Erhaltung des Arbeitsplatzes: Das BEM zielt darauf ab, den Arbeitnehmer nach einer längeren Krankheit wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren und seinen Arbeitsplatz zu sichern. Durch gezielte Maßnahmen kann eine erneute Arbeitsunfähigkeit vermieden werden.
- Verminderung arbeitsplatzbedingter Belastungen: Im Rahmen des BEM werden mögliche Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit untersucht und Maßnahmen ergriffen, um arbeitsplatzbedingte Belastungen zu reduzieren. Dies trägt dazu bei, dass der Arbeitnehmer in Zukunft weniger anfällig für gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz ist.
- Schonender Wiedereinstieg: Ein BEM bietet die Möglichkeit, im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung nach dem sogenannten Hamburger Modell in den Arbeitsprozess zurückzukehren. Dies ermöglicht es dem Arbeitnehmer, seine Arbeitskraft schrittweise wieder aufzubauen.
- Volle Entlohnung: Der Arbeitnehmer erhält nach Abschluss des BEM und erfolgreicher Wiedereingliederung wieder den vollen Lohn, anstelle von Krankengeld, was zu einer deutlichen Verbesserung seiner finanziellen Situation führt.
- Steigerung der Lebensqualität: Ein erfolgreiches BEM führt nicht nur zu einer Stabilisierung der Arbeitsfähigkeit, sondern auch zu einer Verbesserung der allgemeinen Lebensqualität des Arbeitnehmers, da gesundheitliche Probleme systematisch angegangen und langfristig gelöst werden.
- Verbesserung des Betriebsklimas: Ein BEM fördert die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Betriebsrat. Es wird als positives Signal wahrgenommen, wenn der Arbeitgeber sich aktiv für die Wiedereingliederung von erkrankten Arbeitnehmern einsetzt, was das Betriebsklima verbessern kann.
- Vermeidung von Arbeitslosigkeit: Das BEM verhindert in vielen Fällen eine drohende Arbeitslosigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen. Dadurch bleibt der Arbeitnehmer nicht nur in Beschäftigung, sondern behält auch seine langfristige Erwerbsfähigkeit.
Wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben oder rechtliche Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Arbeitsrechtsanwälte in Bochum jederzeit gerne zur Verfügung. |