Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben dazu, wie ein BEM ablaufen muss. Diese ,,Schritt für Schritt- Anleitung‘‘ soll Sie bei der Umsetzung unterstützen.
Schritt 1: Identifikation des betroffenen Arbeitnehmers
- Mehr als 6 Wochen ununterbrochene oder wiederholte AU in 12 Monaten
- Arbeitgeber dokumentiert betroffene Fälle
- Information an Betriebsrat und ggf. Schwerbehindertenvertretung
- Grundlage für Einladung zum BEM-Verfahren
Schritt 2: Erstes Informationsgespräch
Aufklärung über:
- Ziele und Ablauf des BEM
- Freiwilligkeit der Teilnahme
- Datenschutzrechte
- Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich
Es gibt kein BEM ohne Einwilligung des Arbeitnehmers.
Schritt 3: Inhalt des Erstgesprächs
Analyse gesundheitlicher und betrieblicher Faktoren:
- Krankheitsursachen (auch betrieblich?)
- Aktuelle gesundheitliche Einschränkungen
- Chronische oder akute Erkrankungen
- Vorherige medizinische/rehabilitative Maßnahmen
- Erste Ideen für Lösungsansätze gemeinsam entwickeln
Schritt 4: Ergebnisse des Erstgesprächs
a) BEM nicht erforderlich
Genesung abgeschlossen, keine Prävention nötig
b) Zustimmung zum BEM
Offizieller Start des Prozesses
c) Erster Maßnahmeplan (Entwurf)
Arbeitsplatzanpassung, flexible Arbeitszeit, medizinische Maßnahmen, stufenweise Wiedereingliederung
Schritt 5: Fallgespräch
Tiefergehende Situationsanalyse mit den Beteiligten:
- Arbeitsplatzanforderungen und Gefährdungsbeurteilung
- Einschätzung der Führungskraft
- Qualifikationen, Stärken und Schwächen des Mitarbeiters
- Ärztliche Gutachten und Prognosen
- Eigene Perspektive des Arbeitnehmer
Fallgespräch – Methodisches Vorgehen
- Aktive Einbindung des Mitarbeiters
- Subjektiv/objektiv empfundene Anforderungen vergleichen
- Konkrete, lösbare Probleme angehen
- Zeitplan und Zieldefinition zum Abschluss
Schritt 6: Erstellung des Maßnahmekatalogs
Ableitung konkreter Maßnahmen:
- Reha, Hamburger Modell
- Arbeitsplatzumbau, Teilzeitmodelle
- Umschulung, Qualifizierung
Die Maßnahmen orientieren sich an den Analyseergebnissen.
Schritt 7: Umsetzung der Maßnahmen
- Kontinuierliche Kommunikation mit dem Arbeitnehmer
- Ziel: Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz
- Dokumentation und ggf. weitere Fallgespräche
- Beteiligung von BEM-Team, SBV, Betriebsrat, ggf. Integrationsamt
Schritt 8: Evaluation des BEM
Bewertung des Prozesses und seiner Wirksamkeit:
- Selbsteinschätzung des Mitarbeiters
- Vorher-Nachher-Vergleich
- Bedarf für weitere Betreuung
- Feedbackbogen zur Qualitätssicherung
Wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben oder rechtliche Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Arbeitsrechtsanwälte in Bochum jederzeit gerne zur Verfügung. |