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Was ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Verfahren, das Arbeitgeber gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX durchführen müssen, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeitsunfähigkeit auf eine berufliche oder private Ursache zurückzuführen ist. Es dient dazu, den Arbeitsplatz zu erhalten und erneute Erkrankungen zu vermeiden.

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, das Verfahren einzuleiten und gemeinsam mit dem Arbeitnehmer und gegebenenfalls weiteren Beteiligten wie dem Betriebsrat, der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsärzten Lösungen zu entwickeln.

Der Arbeitnehmer entscheidet ob er am BEM teilnehmen möchte.

Ziel des BEM:

  • Wiedereingliederung des Mitarbeiters.
  • Vermeidung weiterer Arbeitsunfähigkeiten.
  • Erhalt des Arbeitsplatzes durch individuelle Anpassungen.
  • Förderung der Prävention und betrieblichen Gesundheitskultur.

Die Vorteile des BEM:

Für den Arbeitgeber:

  • Reduktion von Fehlzeiten und Kosten.
  • Sicherung von Fachwissen und Arbeitskraft.
  • Verbesserung des Betriebsklimas.

Für den Arbeitnehmer:

  • Individuelle Unterstützung bei der Rückkehr.
  • Schutz vor Kündigung.
  • Förderung der langfristigen Gesundheit.
Wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben oder rechtliche Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Arbeitsrechtsanwälte in Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.