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Was ist sozialverträglicher Stellenabbau? 

Stellenabbau ist die Reduzierung der Anzahl der Arbeitsplätze in einem Unternehmen.

Beispielsweise durch:

  • Massenentlassung
  • Schließung eines Betriebes

Häufigstes Ziel des Stellenabbaus:

Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.

Greift ein Unternehmen in diesem Zusammenhang auf betriebsbedingte Kündigungen zurück, ist die sog. Sozialauswahl verpflichtend.

Das bedeutet, Unternehmen müssen bei der Kündigung soziale Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigen. 

Sozialverträglicher Stellenabbau:

Das Ziel von sozialverträglichem Stellenabbau ist es, Personalübergänge und Kosten zu reduzieren, ohne auf betriebsbedingte Kündigungen zurückzugreifen.

Alternativen sind: 

  • Natürliche Fluktuation (z.B. durch Ruhestand)
  • Altersteilzeitmodelle
  • Abbau von Leiharbeit
  • Freiwilligenprogramme
  • Redeployment (Versetzung auf andere Stellen im Unternehmen

Beteiligung des Betriebsrats:

  • Der Betriebsrat muss frühzeitig eingebunden werden und ist verpflichtet, die Belegschaft zu informieren.
  • Er kann Verhandlungen über einen Sozialplan erzwingen, der finanzielle Ausgleiche und Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Mitarbeiter regelt

Folgen und Herausforderungen:

  • Stellenabbau kann zu Wissensverlust, Demotivation und langfristigen Nachteilen für das Unternehmen führen, insbesondere bei Fachkräftemangel.
  • Für das Management ist der Prozess oft ebenso belastend wie für die Belegschaft.
  • Eine klare Kommunikation und ein umfassendes Konzept sind entscheidend, um Qualitätseinbußen und Unsicherheit zu vermeiden

Wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben oder rechtliche Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Arbeitsrechtsanwälte in Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.