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Wer kann einen Arbeitsvertrag schließen?

In Deutschland gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit.
Das bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Abschluss, die Form und den Inhalt des Arbeitsvertrages selbst frei vereinbaren können, solange es keine zwingenden gesetzliche Regelungen oder Bestimmungen eines Tarifvertrags/Betriebs-vereinbarung dem Entgegenstehen.

Die Vertragsfreiheit beinhaltet auch die Abschluss- und Gestaltungsfreiheit.

Abschlussfreiheit bedeutet, dass jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitnehmer selber entscheiden kann, ob sie ein Arbeitsverhältnis miteinander eingehen wollen oder nicht.

Zum Schutze bestimmter Personengruppen wird die Abschlussfreiheit jedoch eingeschränkt:

  • bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern gilt: Bei einem Betrieb mit mindestens 20 Arbeitsplätzen ist der Arbeitgeber verpflichtet, auf mindestens 5% dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, hat der Arbeitgeber eine Ausgleichsabgabe zwischen 125€ und 320€ je Monat an das Integrationsamt zu zahlen.
  • Verbot der Geschlechterdiskriminierung
  • Verbot der Diskriminierung von EU-Angehörigen: Staatsangehörige der EG-Staaten dürfen bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses nicht gegenüber Deutschen benachteiligt werden.
  • Beschäftigungsverbot für sonstige Ausländer: Ausländer (= Menschen, die weder der EU, noch dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören) dürfen in Deutschland nur wenn sie einen Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde als auch einer Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit besitzen, beschäftigt werden.
  • Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat: Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung zu einer Einstellung aus den Gründen des §99 II Nr.1-6 BetrVg ist die Abschlussfreiheit ebenfalls eingeschränkt.
    Außer der Arbeitgeber lässt diese Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen.
  • Minderjährige (=unter 18 Jahren) bedürfen grundsätzlich der Einwilligung der Eltern, um einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Diese Einwilligung ist nur dann nicht erforderlich, wenn die Eltern den Minderjährigen generell dazu ermächtigt haben, in Arbeit zu treten.
Wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben oder rechtliche Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Arbeitsrechtsanwälte in Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.