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Kann man einen Arbeitsvertrag mündlich schließen?

Der Arbeitsvertrag bietet die Grundlage des Arbeitsverhältnisses.
In jedem Arbeitsvertrag werden die Haupt- und Nebenpflichten sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers sowie deren Rechte für das Arbeitsverhältnis geregelt.

Form des Arbeitsvertrages:
Grundsätzlich können Arbeitsverträge mündlich geschlossen werden.
Der Arbeitsvertrag kann auch ohne Einigung, durch bloße Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers zustande kommen. Dafür muss der Arbeitgeber die Aufnahme der Tätigkeit gekannt oder aber zumindest geduldet haben.

Dennoch sollte ein schriftlicher Arbeitsvertrag aus Beweisgründen bevorzugt werden.

Gesetze oder Tarifverträge können jedoch die Schriftform des Arbeitsvertrages vorschreiben.
Beispielsweise:
Ein Berufsausbildungsvertrag kann zunächst mündlich geschlossen werden. Unverzüglich nach Abschluss des Vertrages, spätestens vor Beginn der Ausbildung muss dem Auszubildenden der wesentliche Vertragsinhalt schriftlich übergeben werden.

Jedenfalls ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seinem Arbeitnehmer die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich auszuhändigen.
Zu den wesentlichen Vertragsbedingungen (nach §2 I S.2 NachwG) zählen:

  • Name +Anschrift der Vertragsparteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort
  • Enddatum oder Dauer einer Befristung
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Probezeit
  • Arbeitsentgelt + Vergütung von Überstunden
  • Arbeitszeit + Pausenzeiten, Schichtzeiten usw.
  • Bedingungen für die Anordnung von Überstunden
  • Bedingungen für Arbeit auf Abruf (§12 TzBfG)
  • Urlaub
  • Anspruch auf Fortbildung
  • Details zum Kündigungsverfahren z.B. Fristen + Schriftform
  • Hinweise zu Tarifvertragen, Betriebs-&Dienstvereinbarungen, welche anzuwenden sind
Wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben oder rechtliche Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Arbeitsrechtsanwälte in Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.