Bei einem Aufhebungsvertrag handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung, die das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet und das ohne Beachtung von etwaigen Kündigungsschutzbestimmungen.
Dieser Aufhebungsvertrag wird einvernehmlich zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen.
- Der Aufhebungsvertrag hat für den Arbeitnehmer folgende Nachteile:
- eine Sperrung des Arbeitslosengelds für zwölf Wochen (bei Härtefällen kann es eine Verkürzung auf sechs Wochen geben)
- Verlust der betrieblichen Altersversorgung
- keinen (Sonder-)Kündigungsschutz
z.B. kein Sonderkündigungsschutz für Schwangere
- der Arbeitslosengeldanspruch ruht, bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist.
Erst danach hat der Arbeitnehmer einen Anspruch, wenn
- der Arbeitslose eine Abfindung wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten hat und
- das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist beendet worden ist.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht höchstens ein Jahr.
- kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld und kein Anspruch des Zuschusses des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld
- Der Aufhebungsvertrag hat für den Arbeitnehmer folgende Vorteile:
- Durch die Nichtbeachtung etwaiger Kündigungsfristen kommt der Arbeitnehmer schneller aus dem Arbeitsverhältnis raus.
- Durch einen Aufhebungsvertrag kann sich der Arbeitnehmer ,,unverdächtig‘‘ von schweren Verfehlungen seinerseits, welche eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde, lösen.
- Der Arbeitnehmer kann gegen Zahlung einer Abfindung einvernehmlich auf seinen Kündigungsschutz verzichten, was unter Umständen in seinem Interesse sein kann.
Wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben oder rechtliche Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Arbeitsrechtsanwälte in Bochum jederzeit gerne zur Verfügung. |