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Welche Aufgabe übernehmen sogenannte Fachausschüsse?

Während der Betriebsausschuss die laufenden Geschäfte des Betriebsrats führt und nur ab 9 Betriebsratsmitgliedern gebildet werden kann (= mind. 201 Arbeitnehmer im Betrieb), reicht für die Bildung eines sonstigen Ausschusses, wenn mehr als 100 Beschäftigte im Betrieb vorhanden sind.

Die sonstigen Fachausschüsse haben anders als der Betriebsausschuss keine gesetzlichen Mitglieder, d.h. der Betriebsratsvorsitzende und dessen Vertreter sind nicht automatisch Mitglieder in diesen Fachausschüssen.
Rein theoretisch kann ein solcher Fachausschuss aus einer einzigen Person bestehen.
(Fraglich ist nur, ob das auch sinnvoll ist.)

Der Betriebsrat kann diesen Fachausschüssen bestimmte Aufgaben zur Vorbereitung übertragen.
Dabei findet die entscheidende Beschlussfassung dann aber wieder im Betriebsrat statt.

Besteht zusätzlich ein echter Betriebsausschuss, so darf der Betriebsrat auch den sonstigen Fachausschüssen Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen.
Dort kann der Fachausschuss dann selbst die maßgeblichen Beschlüsse fassen.

Fachausschussmitglieder können auch vom Betriebsrat und dem Arbeitgeber gemeinsam benannt werden.
Dort können dann auch Nicht-Betriebsratsmitglieder bestimmt werden.
Die Anzahl der Mitglieder kann frei vereinbart werden.