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Welche Aufgaben übernimmt der Betriebsratsvorsitzende?

Der Betriebsratsvorsitzende handelt nicht für den Betriebsrat, also nicht ,,an dessen Stelle‘‘.

Vielmehr übt der Betriebsrat die ihm durchs Gesetz zugewiesenen Rechte und Pflichten selbst aus.

Die Bestimmungen des Betriebsrats werden durch Beschluss festgelegt.

Die Stimme des Betriebsratsvorsitzenden hat bei Abstimmungen dasselbe Gewicht wie die Stimmen der übrigen Betriebsratsmitglieder.

Der Vorsitzende kann demnach keine Entscheidung alleine treffen, sondern nur mit den anderen Mitgliedern zusammen.

Der Betriebsratsvorsitzende ist das ,,Sprachrohr‘‘ des Betriebsrats.

Er nimmt Erklärungen entgegen und übermittelt die gefassten Beschlüsse und sonstige Erklärungen des Betriebsrats an den Arbeitgeber bzw. an Dritte.

Die Aufgaben des Vorsitzenden sind:

  • Führung der laufenden Geschäfte
  • Einberufung der Sitzungen
  • Unterzeichnung der Sitzungsniederschrift
  • Leitung der Betriebsversammlung
  • Unterzeichnung der Betriebsvereinbarungen
  • Teilnahme an Sprechstunden der JAV
  • Entgegennahme von Erklärungen
  • Festsetzung der Tagesordnung und Sitzungsleitung
  • Einladung der JAV und SBV zur BR-Sitzung
  • Einladung eines Vertreters der Gewerkschaften zur BR-Sitzung
  • Teilnahme an Sitzungen der JAV

(JAV= Jugend- und Auszubildenenvertretung; SBV=Schwerbehindertenvertretung)