Die Basis für die Arbeit des Betriebsrats bildet das Betriebsverfassungsgesetz.
Die Belegschaft (vertreten durch den Betriebsrat) soll
- vor allzu großer Abhängigkeit vom Arbeitgeber geschützt werden
- das betriebliche Geschehen verantwortungsvoll im Interesse des gesamten Betriebs mitgestalten.
Insbesondere sollen betriebliche Entscheidungen über
- die Organisation und Arbeitsläufe im Betrieb
- den Arbeitseinsatzes der Arbeitnehmer und
- die Zusammensetzung der Belegschaft (Einstellung,Kündigung)
nicht allein dem Arbeitgeber überlassen werden.
Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Betriebsparteien, also des Arbeitgebers auf der einen Seite und des Betriebsrats als Vertretungsorgan der Arbeitnehmer auf der anderen Seite.
Dabei gilt, dass der Arbeitgeber und der Betriebsrat unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen arbeiten.