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Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich zu?

Urlaubsanspruch von Vollzeitbeschäftigten:

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin mit einer 5-Tagewoche ein Anspruch von mindestens 20 Urlaubstagen pro Jahr.
Bei einer 6-Tagewoche liegt der Anspruch bei 24 Urlaubstagen.

Tarifvertraglich sind aber meist höhere Urlaubsansprüche geregelt.

Die ArbeitnehmerInnen haben dabei nach einer Zugehörigkeit von 6 Monaten zu dem Unternehmen erstmals vollen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Urlaubsanspruch von Teilzeitbeschäftigten/ geringfügig Beschäftigten:

Wie viele Urlaubstage einer Teilzeitkraft oder einem Minijobber zusteht, hängt maßgeblich von der Verteilung der Arbeitszeit ab.

Beispielsweise:

  • Arbeitnehmer A hat seine Vollzeitstelle auf Teilzeit reduziert, arbeitet aber die reduzierten Stunden weiterhin in einer 6 Tage Woche.
    A stehen ebenso viele Urlaubstage zu wie den Vollzeitmitarbeitern.Um eine ganze Woche Urlaub zu machen, benötigt A (ebenso wie seine voll beschäftigten Kollegen) trotz Teilzeitarbeit 6 Tage.

Anders ist es, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit z.B. nur an 3 Tagen pro Woche erledigt.
Dann benötigt er nur 3 Urlaubstage für eine ganze Urlaubswoche.

Folgende Formel wird für die Berechnung der Urlaubstage verwendet:

(Urlaubanspruch Vollzeit x Arbeitstage des Teilzeitmitarbeiters pro Woche) / übliche Arbeitstage pro Woche in Vollzeit

Beispielfall:

  • B ist in Vollzeit im Betrieb des G eingestellt. Er erhält 30 Tage bezahlten Urlaub.
    A ist im Betrieb des G in Teilzeit eingestellt. Er arbeitet 4 Tage pro Woche.Im Betrieb des G gilt die 5 Tagewoche.Demnach ergibt sich folgende Rechnung:(30×4) / 5 = 24 Urlaubstage für A.
  • Minijobberin S ist für Anwalt D tätig. Sie arbeitet 1 Tag pro Woche. Es gilt eine 5 Tage-Woche in der Kanzlei. Gesetzlicher Mindesturlaub für einen Vollzeitmitarbeiter liegt bei 20 Urlaubstagen im Jahr.
    (20×1) / 5 = 4 Urlaubstage für S