Personenbedingte Kündigungen werfen oft viele Fragen auf, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie über personenbedingte Kündigungen wissen müssen, einschließlich der rechtlichen Grundlagen und der Prüfungsschritte, die für eine wirksame Kündigung erforderlich sind.
Was ist eine personenbedingte Kündigung?
Eine personenbedingte Kündigung tritt ein, wenn ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aufgrund der persönlichen Eigenschaften oder Fähigkeiten des Arbeitnehmers beendet, ohne dass der Arbeitnehmer hierfür verantwortlich gemacht werden kann. Typische Gründe können sein:
- Mangelnde Qualifikationen
- Alterbedingte Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit
- Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
Prüfung der personenbedingten Kündigung: Drei Stufen
1. Fehlende Eignung und negative Zukunftsprognose
Hierbei wird geprüft, ob die persönlichen Eigenschaften oder Fähigkeiten des Arbeitnehmers zukünftig zu Störungen der Arbeitsleistung führen könnten. Entscheidend ist nicht die Vergangenheit, sondern die Prognose für die Zukunft.
2. Konkrete betriebliche Beeinträchtigungen und Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
Es wird untersucht, ob durch die festgestellten Gründe betriebliche Beeinträchtigungen entstehen könnten. Zudem wird geprüft, ob eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unter veränderten Bedingungen möglich ist.
3. Interessenabwägung im Einzelfall
Im letzten Schritt erfolgt eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitnehmers und denen des Arbeitgebers. Kriterien können das Alter des Arbeitnehmers, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Ursache der Erkrankung und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sein.
Fazit
Die personenbedingte Kündigung stellt ein komplexes rechtliches Verfahren dar, das eine sorgfältige Prüfung und Dokumentation erfordert. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, dass jede Kündigung individuell betrachtet und geprüft werden muss, um rechtliche Risiken zu minimieren.