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Muss mein Arbeitgeber eine Weihnachtsfeier ausrichten?

Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber, ob eine betriebliche Weihnachtsfeier stattfindet.

Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die Weihnachtsfeier überhaupt durchführt.

Wird jedoch eine Weihnachtsfeier angeboten, hat der Arbeitnehmer aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes das Recht, daran teilzunehmen.

Ein Ausschluss einzelner Personen ist nur dann möglich, wenn ein sachlicher Grund vorliegt.

Ein privater Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellt keinen solchen sachlichen Grund dar.

Dies entschied jedenfalls das Arbeitsgericht Köln.

(Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 22.06.2017 – 8 Ca 5233/16)

Wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben oder rechtliche Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Arbeitsrechtsanwälte in Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.