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Begründet ein Geschenk auf der Weihnachtsfeier einen einklagbaren Anspruch für abwesende oder erkrankte Arbeitnehmer?

Macht der Arbeitgeber den anwesenden Mitarbeitern einer Weihnachtsfeier ein Geschenk, um sie auch künftig zur Teilnahme an weiteren Feiern zu motivieren, ist er nicht verpflichtet, alle Beschäftigten gleichzubehandeln.

So entschied das Arbeitsgericht Köln im Jahr 2013.
Damals erhielten die teilnehmenden Mitarbeiter jeweils ein iPad mini als Geschenk.
Damit wollte der Arbeitgeber die Teilnahme an der Weihnachtsfeier attraktiver gestalten und das Betriebsklima langfristig stärken.

Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 9.10.2013 – 3 Ca 1819/13

Wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben oder rechtliche Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Arbeitsrechtsanwälte in Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.