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Muss mein Arbeitgeber mir Weihnachtsgeld zahlen?

Grundsätzlich nicht.

Die Zahlung von Weihnachtsgeld ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers.

Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • Im Arbeitsvertrag steht ausdrücklich, dass Weihnachtsgeld gezahlt wird
  • Es gibt ein Tarifvertrag, der Weihnachtsgeld vorsieht
  • Es gibt eine Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgeld
  • Es besteht eine betriebliche Übung:
    • Der Arbeitgeber hat Weihnachtsgeld in den letzten mindestens drei Jahren vorbehaltlos und regelmäßig gezahlt, ohne jedes Mal ausdrücklich zu betonen, dass es freiwillig ist.

Wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben oder rechtliche Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Arbeitsrechtsanwälte in Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.