Grundsätzlich nicht.
Die Zahlung von Weihnachtsgeld ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers.
Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Im Arbeitsvertrag steht ausdrücklich, dass Weihnachtsgeld gezahlt wird
- Es gibt ein Tarifvertrag, der Weihnachtsgeld vorsieht
- Es gibt eine Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgeld
- Es besteht eine betriebliche Übung:
- Der Arbeitgeber hat Weihnachtsgeld in den letzten mindestens drei Jahren vorbehaltlos und regelmäßig gezahlt, ohne jedes Mal ausdrücklich zu betonen, dass es freiwillig ist.
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