Um das BEM wirksam umzusetzen, wird eine BEM-Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus verschiedenen Beteiligten zusammen:
- Arbeitgeber-Beauftragter mit Entscheidungskompetenz
- Vertreter des Betriebsrats (BR), üblicherweise ein bis zwei Personen
- Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung (SBV)
- Datenschutzbeauftragter (oft ein Systemadministrator)
- Verantwortlicher für die Erfassung der Arbeitsunfähigkeitszeiten (meist aus der Personalabteilung)
- Weitere mögliche Mitglieder: Betriebsarzt, betriebliche Sozialberatung, Führungskräftevertreter
Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, das BEM zu strukturieren, zu steuern und den Prozess effizient zu planen. Dazu gehört auch, regelmäßig Bilanz zu ziehen und den Prozess anzupassen.
Ein wichtiger Bestandteil des BEM ist die Schaffung von Transparenz. Die BEM-Arbeitsgruppe prüft, ob bereits ein Wiedereingliederungsprozess existiert und wie dieser strukturiert ist.
Es muss eine klare und umfassende Bestandsaufnahme gemacht werden, damit der BEM-Prozess auf einer fundierten Grundlage starten kann.
Die BEM-Arbeitsgruppe ist dafür verantwortlich, die notwendigen Dokumente und Formulare zu entwickeln.
Dazu gehören:
- Einladungen zum BEM
- Einverständniserklärungen und Ablehnungserklärungen
- Checklisten für die Durchführung des BEM
- Öffentlichkeitsarbeit und Informationsmaterial für die Belegschaft
Wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben oder rechtliche Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Arbeitsrechtsanwälte in Bochum jederzeit gerne zur Verfügung. |