0234 / 54 50 83 80
·
kanzlei@bochum-anwaelte.de
·
Hattinger Straße 407, 44795 Bochum
·
Kontakt

Day

Juli 31, 2025
Nach § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX besteht das BEM-Team mindestens aus dem Arbeitgeber und der zuständigen Interessenvertretung, also dem Betriebsrat und, im Falle von schwerbehinderten Arbeitnehmern, auch der Schwerbehindertenvertretung. Der betroffene Arbeitnehmer muss der Teilnahme des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung allerdings zustimmen. Zusätzlich kann das BEM-Team durch folgende Akteure erweitert werden: Betriebsarzt...
Um das BEM wirksam umzusetzen, wird eine BEM-Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus verschiedenen Beteiligten zusammen: Arbeitgeber-Beauftragter mit Entscheidungskompetenz Vertreter des Betriebsrats (BR), üblicherweise ein bis zwei Personen Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung (SBV) Datenschutzbeauftragter (oft ein Systemadministrator) Verantwortlicher für die Erfassung der Arbeitsunfähigkeitszeiten (meist aus der Personalabteilung) Weitere mögliche Mitglieder: Betriebsarzt, betriebliche Sozialberatung, Führungskräftevertreter Die...
Der Betriebsrat hat verschiedene Rechte in Bezug auf ein BEM. Er kann die Einleitung des BEM verlangen und sicherstellen, dass der Prozess ordnungsgemäß abläuft. Der Betriebsrat hat das Recht, über alle wesentlichen Schritte im BEM-Prozess informiert zu werden. Zu den Beteiligungsrechten gehören: Initiativrecht: § 167 Abs. 2 Satz 6 SGB IX: Die zuständige Interessenvertretung im...