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Wie läuft ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ab?

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben dazu, wie ein BEM ablaufen muss. Diese ,,Schritt für Schritt- Anleitung‘‘ soll Sie bei der Umsetzung unterstützen. 

Schritt 1: Identifikation des betroffenen Arbeitnehmers

  • Mehr als 6 Wochen ununterbrochene oder wiederholte AU in 12 Monaten
  • Arbeitgeber dokumentiert betroffene Fälle
  • Information an Betriebsrat und ggf. Schwerbehindertenvertretung
  • Grundlage für Einladung zum BEM-Verfahren

Schritt 2: Erstes Informationsgespräch

Aufklärung über:

  • Ziele und Ablauf des BEM
  • Freiwilligkeit der Teilnahme
  • Datenschutzrechte
  • Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich

Es gibt kein BEM ohne Einwilligung des Arbeitnehmers.

Schritt 3: Inhalt des Erstgesprächs

Analyse gesundheitlicher und betrieblicher Faktoren:

  • Krankheitsursachen (auch betrieblich?)
  • Aktuelle gesundheitliche Einschränkungen
  • Chronische oder akute Erkrankungen
  • Vorherige medizinische/rehabilitative Maßnahmen
  • Erste Ideen für Lösungsansätze gemeinsam entwickeln

Schritt 4: Ergebnisse des Erstgesprächs

a) BEM nicht erforderlich

Genesung abgeschlossen, keine Prävention nötig

b) Zustimmung zum BEM

Offizieller Start des Prozesses

c) Erster Maßnahmeplan (Entwurf)

Arbeitsplatzanpassung, flexible Arbeitszeit, medizinische Maßnahmen, stufenweise Wiedereingliederung

Schritt 5: Fallgespräch

Tiefergehende Situationsanalyse mit den Beteiligten:

  • Arbeitsplatzanforderungen und Gefährdungsbeurteilung
  • Einschätzung der Führungskraft
  • Qualifikationen, Stärken und Schwächen des Mitarbeiters
  • Ärztliche Gutachten und Prognosen
  • Eigene Perspektive des Arbeitnehmer

Fallgespräch – Methodisches Vorgehen

  • Aktive Einbindung des Mitarbeiters
  • Subjektiv/objektiv empfundene Anforderungen vergleichen
  • Konkrete, lösbare Probleme angehen
  • Zeitplan und Zieldefinition zum Abschluss

Schritt 6: Erstellung des Maßnahmekatalogs

Ableitung konkreter Maßnahmen:

  • Reha, Hamburger Modell
    • Arbeitsplatzumbau, Teilzeitmodelle
    • Umschulung, Qualifizierung

Die Maßnahmen orientieren sich an den Analyseergebnissen.

Schritt 7: Umsetzung der Maßnahmen

  • Kontinuierliche Kommunikation mit dem Arbeitnehmer
  • Ziel: Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz
  • Dokumentation und ggf. weitere Fallgespräche
  • Beteiligung von BEM-Team, SBV, Betriebsrat, ggf. Integrationsamt

Schritt 8: Evaluation des BEM 

Bewertung des Prozesses und seiner Wirksamkeit:

  • Selbsteinschätzung des Mitarbeiters
    • Vorher-Nachher-Vergleich
    • Bedarf für weitere Betreuung
    • Feedbackbogen zur Qualitätssicherung
Wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben oder rechtliche Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Arbeitsrechtsanwälte in Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.