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Wie kommt der Aufhebungsvertrag zustande?

Der Aufhebungsvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.
Das bedeutet die Vertragsparteien einigen sich über die wesentlichen Merkmale des Aufhebungsvertrags.

Wurde der Aufhebungsvertrag dem betroffenen Arbeitnehmer zugeschickt, steht ihm eine angemessene Überlegungsfrist zu.
Diese beträgt je nach Einzelfall zwei bis vier Wochen.

Inhaltlich unterliegt ein Arbeitsvertrag grundsätzlich keiner Regelung.
Es reicht, wenn die Parteien im Einvernehmen bestimmen, dass das Arbeitsverhältnis zu einer bestimmten Zeit als beendet gilt.
Weitere Punkte wie z.B. die Zahlung einer Abfindung werden ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt.