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Welchen Grenzen unterliegt der Arbeitgeber bei seinem Weisungsrecht?

  • Das Weisungsrecht unterliegt dem Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen und einem Tarifvertrag.Das bedeutet, der Arbeitnehmer kann nur von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen, wenn keine konkreten Regelungen im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag bestehen.
  • Der Arbeitgeber darf mit seinen Weisungen niemals gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht zur Begehung einer Straftat anweisen. Beispielsweise: Arbeitgeber A darf seinen Arbeitnehmer B, welcher Fernfahrer ist, nicht anweisen, Waren über die Grenze zu schmuggeln.
  • Der Arbeitnehmer kann nicht von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen, wenn der Arbeitnehmer für eine bestimmte Tätigkeit eingestellt worden ist. Beispielsweise:  Arbeitnehmerin A wurde als Buchhalterin eingestellt, ihr Arbeitgeber kann sie nicht auf eine Hausmeisterstelle versetzen.
  • Der Arbeitnehmer hat bei der Erteilung von Weisungen immer die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beachten. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei:
    • Einhaltung der Gesetze durch den Arbeitgeber
    • Sozialen Angelegenheiten
    • Personellen Angelegenheiten
Wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben oder rechtliche Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Arbeitsrechtsanwälte in Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.