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Welche Ruhezeiten müssen eingehalten werden?

Der Arbeitnehmer muss nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben.
Daran hat auch der Arbeitgeber sich zu halten.

Dies gilt auch für Arbeitnehmer die Bereitschaftsdienst hatten. Selbst dann, wenn es während des Bereitschaftsdiensts zu keinem Einsatz gekommen ist.

Laut Gesetz gilt:
Die Ruhezeit kann um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

Diese Verkürzung gilt für:

  • Krankenhäusern
  • Andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen
  • Gaststätten
  • Andere Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung
  • Verkehrsbetriebe
  • Rundfunk
  • Landwirtschaft
  • Tierhaltung

Außerdem gilt:
In Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen können Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

Abweichungen sind möglich:

  • Durch Tarifvertrag kann die Ruhezeit um zwei Stunden gekürzt werden. Dabei muss aber ein entsprechender Freizeitausgleich bestehen.
  • Der Arbeitnehmer kann eine sogenannte Opt-out-Erklärung abgeben und damit freiwillig auf ihm zustehende Ruhezeit verzichten.

Verkürzung der Ruhezeit bei Rufbereitschaft:

  • In Kranken- sowie Pflegeeinrichtungen kann die Ruhezeit bei Rufbereitschaft auf maximal 5 Stunden (ununterbrochen!) gekürzt werden.
  • Tarifvertraglich kann die Ruhezeit ebenfalls verkürzt werden, soweit ein entsprechender Freizeitausgleich gewährt wird.

Verlängert sich die Arbeitszeit auf mehr als 12 Stunden muss jedoch zwingend die Ruhezeit von 11 Stunden direkt nach Beenden der Schicht eingehalten werde

Wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben oder rechtliche Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Arbeitsrechtsanwälte in Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.