0234 / 54 50 83 80
·
kanzlei@bochum-anwaelte.de
·
Hattinger Straße 407, 44795 Bochum
·
Kontakt

Nach wie vielen Jahren verfällt meine Abmahnung?

Kann eine Abmahnung aus der Personalakte wegen Zeitablauf entfernt werden?

Früher kam ein Entfernungsanspruch einer zu Recht erteilten Abmahnung wegen Zeitablaufs in der Regel nach zwei Jahren in Betracht, da eine Abmahnung nach einer so langen Zeit keine Basis für eine Kündigung mehr sein kann.

Mittlerweile vertritt das Bundesarbeitsgericht eine andere Ansicht.

Zwar kann eine Abmahnung die entsprechend alt ist, unter Umständen keine Basis mehr für eine Kündigung sein.

Jedoch hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf Entfernung der Abmahnung.

Die Abmahnung könnte nämlich noch eine Relevanz für eine spätere Beförderung haben oder es könnte bei einem künftigen Streit um eine verhaltensbedingte Kündigung aus anderen Gründen rechtlich darauf ankommen, ob das Arbeitsverhältnis ,,beanstandungsfrei‘‘ verlaufen ist.

Etwas anderes gilt nur, wenn die Abmahnung keinerlei Bedeutung oder Relevanz mehr für das Arbeitsverhältnis habe.

Nur dann könnte es einen Entfernungsanspruch wegen Zeitablaufs geben. Ob eine Abmahnung jegliche Relevanz verloren hat, bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere die Schwere des gerügten Fehlverhaltens ist maßgeblich.

Wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben oder rechtliche Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Arbeitsrechtsanwälte in Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.