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Kann mein Arbeitgeber mich wegen meines Verhaltens außerhalb der Arbeit kündigen?

Kann ein Freizeitverhalten des Arbeitnehmers zu einer Kündigung führen?Kann mein Arbeitgeber mich wegen meines Verhaltens außerhalb der Arbeit kündigen?

Stellt das Freizeitverhalten des Arbeitnehmers gleichzeitig eine Vertragsverletzung dar, kommt eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht.

Beispielsweise:

  • Körperliche Angriffe auf Arbeitskollegen
  • Verrat von Betriebsgeheimnissen
  • Das Posten von unternehmensschädlichen Äußerungen in Social Media, z.B. Facebook, Instagram

Stellt das Freizeitverhalten keine Pflichtverletzung dar, kann keine verhaltensbezogene Kündigung ergehen.

Zu beachten ist jedoch, dass der Arbeitnehmer sich durch sein außerdienstliches Verhalten als ungeeignet für die von ihm vertraglich zu schuldende Arbeitsleistung gemacht haben könnte.

Dann kann eine personenbezogene Kündigung in Betracht kommen.

Beispielsweise:

  • Ein Berufskraftfahrer verliert wegen Trunkenheit am Steuer seinen Führerschein.

Wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben oder rechtliche Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Arbeitsrechtsanwälte in Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.