Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann unter Einhaltung der Frist ordentlich gekündigt werden. Als Kündigungsfrist wird der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und ihrem Wirksamwerden verstanden.
Dabei können
- gesetzliche
- tarifliche
- oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen existieren.
1. gesetzliche Kündigungsfristen:
Die ordentliche Kündigung ist meistens an bestimmte gesetzliche Kündigungsfristen gebunden.
Die einzuhaltende Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Je nachdem wie lange der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber beschäftigt war, erhöhen sich die Kündigungsfristen des Arbeitgebers.
Beschäftigungsdauer von mindestens:
- 2 Jahren: auf einen Monat zum Ende des Kalendermonats
- 5 Jahren: auf zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats
- 8 Jahren: auf drei Monate zum Ende eines Kalendermonats
- 10 Jahren: auf vier Monate zum Ende eines Kalendermonats
- 12 Jahren: auf fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats
- 15 Jahren: auf sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats
- 20 Jahren: auf sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats
Beispielsweise:
Arbeitgeber B will nach 11 Jahren seinen Arbeitnehmer A kündigen. Die Grundkündigungsfrist beträgt zwar 4 Wochen, jedoch ist A seit mindestens 10 Jahren bei B beschäftigt. Somit beträgt die Kündigungsfrist 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Geht die Kündigung verspätet zu, gilt die Kündigung erst zum nächst zulässigen Termin.
2. vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen:
Die eben erläuterten gesetzlichen (Grund-)Kündigungsfristen können einzelvertraglich nur verkürzt werden, wenn:
- ein Arbeitnehmer zur Aushilfe von weniger als drei Monaten eingestellt ist oder
- der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer (ohne Auszubildene) beschäftigt.Dabei zählen Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden als 0.5 Arbeitnehmer und nicht mehr als 30 Stunden als 0.75 Arbeitnehmer.
Während einer Probezeit von sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
3. Kündigungsfristen in Tarifverträgen
Durch Tarifvertrag können zu dem bereits gesagten Abweichungen vereinbart werden.
Dabei kann durch Tarifvertrag sowohl eine Verkürzung als auch eine Verlängerung der Kündigungsfristen möglich sein.