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Was kann der Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis alles einseitig bestimmen?

Das Weisungsrecht (auch Direktionsrecht) ist das Recht des Arbeitsgebers, die im Arbeitsvertrag nur vage beschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers einseitig durch Weisungen näher zu bestimmen.

Im Zweifel gilt je weniger im Arbeitsvertrag geregelt ist, desto weiter geht das Recht des Arbeitgebers.

Der Arbeitgeber kann durch sein Weisungsrecht Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen.

Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, Bestimmungen eines Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften dies festgelegen.

Billiges Ermessen= Der Arbeitgeber muss die Umstände des Einzelfalles abwägen und seine Interessen sowie die des Arbeitnehmers berücksichtigen.

Beispielsweise:  Der Arbeitnehmer hat bei der Ausübung seines Ermessens auf eventuelle Behinderungen des Arbeitnehmers zu achten.

Wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben oder rechtliche Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Arbeitsrechtsanwälte in Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.