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Wann kann man in der Probezeit kündigen?

Während der Probezeit können beide Parteien das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Diese Frist kann auch nicht im Arbeitsvertrag gekürzt werden.

1. Kündigung durch den Arbeitgeber:

1. Ordentliche Kündigung

Während der Probezeit kann eine ordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Wichtig ist, dass die Kündigungserklärung dem Arbeitnehmer noch vor Ablauf der Probezeit zugeht.
Also so in dessen Machtbereich gelangt, dass dieser von der Kündigung Kenntnis nimmt.
Beispielsweise:

  1. Schickt Arbeitgeber A dem Arbeitnehmer B am letzten Tag der Probezeit dessen Kündigung per Post zu und diese wird erst am nächsten Tag in den Briefkasten des B geworfen, geht die Kündigung erst nach Ablauf der Probezeit zu.
  2. Ruft Arbeitgeber A den B am letzten Tag der Probezeit in dessen Büro und händigt ihm die Kündigung persönlich aus, geht die Kündigung noch vor Ablauf der Probezeit zu. In diesem Fall muss B in zwei Wochen seinen Arbeitsplatz räumen.

Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, muss dieser vor der Kündigung angehört werden.

3. Fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung (also ohne die zweiwöchige Kündigungsfrist zu beachten) ist nur mit wichtigem Grund möglich.

Dabei stellt ein einziger unentschuldigter Fehltag keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar, auch nicht in der Probezeit.
Dies hat das Landesarbeitsgericht Kiel am 03.06.2020 fest.
(Rechtsprechung LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2020 – 1 Sa 72/20)

Demnach muss der Arbeitgeber in der Regel, auch während der Probezeit, vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung aussprechen.

Ebenfalls hat der Arbeitgeber den Betriebsrat anzuhören.

3. Besonderheiten

a. Schwangere

Schwängere Arbeitnehmerinnen unterliegen auch während der Probezeit dem besonderen Kündigungsschutz des Mutterschutzgesetzes.

b. Auszubildende

Auszubildende unterliegen durch das Berufsbildungsgesetz anderen Regelungen.
Ihre Probezeit beträgt mindestens einen Monat und maximal vier Monate.
Die Probezeit für Azubis in der Altenpflege sogar sechs Monate, wenn sich nichts anderes ergibt.
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, von beiden Seiten, gekündigt werden.

c. Schwerbehinderte

Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen in der Probezeit ist dem Integrationsamt anzuzeigen.

Dafür gilt eine Frist von vier Tagen.

Versäumt der Arbeitgeber diese Frist, ist die Kündigung dennoch wirksam.

2. Kündigung durch den Arbeitnehmer

  1. Ordentliche Kündigung

Auch der Arbeitnehmer kann ohne die Angabe eines Grundes das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen.
Hierbei muss dieser sich ebenfalls an die zweiwöchige Kündigungsfrist halten.

  1. Fristlose Kündigung

Um als Arbeitnehmer fristlos kündigen zu können, bedarf es ebenfalls eines wichtigen Grundes.
Gründe können sein:

  • Androhung von Gewalt
  • Sexuelle Belästigung
  • Wiederholtes Ausbleiben des Gehaltes
  • Beleidigungen

Dabei kann die Kündigung während der Probezeit immer erfolgen und nicht erst zum Ende oder zum 15. Des Kalendermonats.