Bei einem Aufhebungsvertrag handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung, die das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet und das ohne Beachtung von etwaigen Kündigungsschutzbestimmungen.
Dieser Aufhebungsvertrag wird einvernehmlich zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen.
- Der Aufhebungsvertrag hat für den Arbeitgeber folgende Vorteile:
- Das Arbeitsverhältnis kann ohne die Einhaltung von Kündigungsfristen beendet werden.
- Es greift weder allgemeiner noch besonderer Kündigungsschutz.
- Der Betriebsrat muss für einen Aufhebungsvertrag nicht angehört werden.
- Es bestehen keine mit dem Kündigungsschutzrecht verbundenes Risiko einen Prozess führen zu müssen.
Wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben oder rechtliche Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Arbeitsrechtsanwälte in Bochum jederzeit gerne zur Verfügung. |