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Weisungsrecht
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer ein Weisungsrecht. Der Arbeitgeber kann durch sein Weisungsrecht Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen. Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, Bestimmungen eines Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften dies festgelegen. Ist im Arbeitsvertrag als Einsatzort der Betriebsort festgelegt, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer...
1. Beschwerde Über die Weisung des Arbeitgebers kann sich der Arbeitnehmer beim Betriebsrat beschweren. (§§84,85 BetrVG) 2. Arbeitsverweigerung Der Arbeitnehmer ist zur Verweigerung seiner Arbeitsleistung berechtigt, wenn der Arbeitgeber sein Weisungsrecht überschreitet.Durch die Arbeitsverweigerung ist der Arbeitgeber nicht berechtigt den Arbeitnehmer zu sanktionieren.Insbesondere kann er keine verhaltensgebundene Kündigung aussprechen, weil eine unberechtigte Weisung nicht verbindlich...
Das Weisungsrecht unterliegt dem Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen und einem Tarifvertrag.Das bedeutet, der Arbeitnehmer kann nur von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen, wenn keine konkreten Regelungen im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag bestehen. Der Arbeitgeber darf mit seinen Weisungen niemals gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht zur Begehung einer...
1. Weisungen zur Art der Arbeitsleistung Der Arbeitgeber kann die Arbeitspflicht im Wege des Weisungsrechts inhaltlich näher regeln.Darunter zählen Weisungen über einzelne Tätigkeiten, die Reihenfolge dieser Tätigkeiten Begleitumstände, unter denen die Arbeit zu verrichten ist. Voraussetzungen für solche Weisungen sind: dass im Arbeitsvertrag keine konkrete Regelung besteht, wie die Tätigkeit durch den Arbeitnehmer auszuführen ist...
Das Weisungsrecht (auch Direktionsrecht) ist das Recht des Arbeitsgebers, die im Arbeitsvertrag nur vage beschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers einseitig durch Weisungen näher zu bestimmen. Im Zweifel gilt je weniger im Arbeitsvertrag geregelt ist, desto weiter geht das Recht des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann durch sein Weisungsrecht Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen...