Neben der Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen ist wenigstens ein Stellvertreter zu wählen. Darüber hinaus kann, und ist oftmals ratsam, die Wahl weiterer Stellvertreter beschlossen werden. Wann aber darf der gewählte Stellvertreter tätig werden? Anders als der Betriebsrat stellt die SBV kein Kollegialorgan dar. Die Vertrauensperson nimmt die Interessen und Aufgaben für die schwerbehinderten und gleichgestellten...
Die persönliche Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung ist gekennzeichnet durch eine Amtstätigkeit frei von Weisungen sowie eine eigenständige Stellung im Betrieb. Die Vertrauensperson, und im Fall der Verhinderung die erste Stellvertretung, sollen ihr Amt ohne eine Rechenschaftspflicht gegenüber dem Betriebs- bzw. Personalrat oder dem Arbeitgeber ausüben können. Des Weiteren übt die Schwerbehindertenvertretung ihr Ehrenamt unentgeltlich aus. Eine...