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Kündigungsschutzgesetz
Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung anzuhören. Unerheblich, ob es eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung ist, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, auch wenn die Kündigung in der Probezeit erfolgt. Dabei kann weder der Betriebsrat noch der betroffene Arbeitnehmer auf eine Anhörung verzichten. Wurde eine Kündigung ausgesprochen, ohne eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats oder fehlt diese...
Grundsätzlich ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung ,,ohne Unterbrechung länger als sechs Monate‘‘ im Betrieb oder Unternehmen beschäftigt ist und mehr als zehn Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind. Was ist aber, wenn man in einem Betrieb oder Unternehmen mit zehn oder weniger Arbeitnehmern beschäftigt ist. Bis zum Jahr 2004 galt...