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Arbeitgeber
Das BEM bietet sowohl aus der Sicht des AN als auch aus der des AG erhebliche Vorteile, die zur Stabilisierung und Verbesserung des Arbeitsverhältnisses beitragen können.  1. Vorteile für den Arbeitgeber: Gesundheitliche Verbesserungen: Das BEM trägt dazu bei, die gesundheitlichen Bedingungen im Unternehmen zu verbessern. Dies kann sich in einer allgemein niedrigeren Krankenquote und einer...
Die unterlassene Durchführung des BEM hat weitreichende Folgen, sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. 1. Ablehnung des BEM durch den Arbeitgeber  a. Unmittelbare Konsequenzen für den Arbeitgeber Rechtlich betrachtet hat das Unterlassen des BEM für den Arbeitgeber keine unmittelbaren Sanktionen. Dies ist bewusst so gestaltet, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der...
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben dazu, wie ein BEM ablaufen muss. Diese ,,Schritt für Schritt- Anleitung‘‘ soll Sie bei der Umsetzung unterstützen.  Schritt 1: Identifikation des betroffenen Arbeitnehmers Mehr als 6 Wochen ununterbrochene oder wiederholte AU in 12 Monaten Arbeitgeber dokumentiert betroffene Fälle Information an Betriebsrat und ggf. Schwerbehindertenvertretung Grundlage für Einladung zum BEM-Verfahren Schritt...
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Verfahren, das Arbeitgeber gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX durchführen müssen, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeitsunfähigkeit auf eine berufliche oder private Ursache zurückzuführen ist. Es dient dazu, den Arbeitsplatz zu erhalten und erneute...
Unter Arbeit auf Abruf versteht man ein Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer seine Arbeit entsprechend dem Arbeitsanfall zu leisten hat. Der Arbeitnehmer arbeitet je nach betrieblichem Bedarf, wird also nur dann zur Arbeit eingeteilt, wenn er tatsächlich gebraucht wird. Abrufarbeit ist eine Form der Teilzeitarbeit und in §12 TzBfG geregelt. Dabei wird im Arbeitsvertrag meistens...
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer ein Weisungsrecht. Der Arbeitgeber kann durch sein Weisungsrecht Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen. Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, Bestimmungen eines Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften dies festgelegen. Ist im Arbeitsvertrag als Einsatzort der Betriebsort festgelegt, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer...
1. Beschwerde Über die Weisung des Arbeitgebers kann sich der Arbeitnehmer beim Betriebsrat beschweren. (§§84,85 BetrVG) 2. Arbeitsverweigerung Der Arbeitnehmer ist zur Verweigerung seiner Arbeitsleistung berechtigt, wenn der Arbeitgeber sein Weisungsrecht überschreitet.Durch die Arbeitsverweigerung ist der Arbeitgeber nicht berechtigt den Arbeitnehmer zu sanktionieren.Insbesondere kann er keine verhaltensgebundene Kündigung aussprechen, weil eine unberechtigte Weisung nicht verbindlich...
Das Weisungsrecht unterliegt dem Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen und einem Tarifvertrag.Das bedeutet, der Arbeitnehmer kann nur von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen, wenn keine konkreten Regelungen im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag bestehen. Der Arbeitgeber darf mit seinen Weisungen niemals gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht zur Begehung einer...
1. Weisungen zur Art der Arbeitsleistung Der Arbeitgeber kann die Arbeitspflicht im Wege des Weisungsrechts inhaltlich näher regeln.Darunter zählen Weisungen über einzelne Tätigkeiten, die Reihenfolge dieser Tätigkeiten Begleitumstände, unter denen die Arbeit zu verrichten ist. Voraussetzungen für solche Weisungen sind: dass im Arbeitsvertrag keine konkrete Regelung besteht, wie die Tätigkeit durch den Arbeitnehmer auszuführen ist...
Das Weisungsrecht (auch Direktionsrecht) ist das Recht des Arbeitsgebers, die im Arbeitsvertrag nur vage beschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers einseitig durch Weisungen näher zu bestimmen. Im Zweifel gilt je weniger im Arbeitsvertrag geregelt ist, desto weiter geht das Recht des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann durch sein Weisungsrecht Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen...
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