Grundsätzlich ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung ,,ohne Unterbrechung länger als sechs Monate‘‘ im Betrieb oder Unternehmen beschäftigt ist und mehr als zehn Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind. Was ist aber, wenn man in einem Betrieb oder Unternehmen mit zehn oder weniger Arbeitnehmern beschäftigt ist. Bis zum Jahr 2004 galt...